13.09.2021 - 9.23 Sichere Kitas durch Luftfilteranlagen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.23
- Zusätze:
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 13.09.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Einrichtung eines Fördermitteltopfes zur Ausstattung von Kindertagesstätten (Kitas) im Bereich der Wohnsitzgemeinde mit Luftfiltergeräten (LFG) in Höhe von 300.000 €.
1. Förderberechtigt sind alle Kindertagesstätten im Gebiet der Wohnsitzgemeinde Greifswald. Gefördert werden Geräte, die vom Umweltbundesamt als geeignet eingestuft wurden (zBsp. Geräte mit HEPA-Filtern der Filterklasse H13), mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 600 € pro Gerät.
Gefördert wird die Anschaffung eines Gerätes je Gruppen- und/oder Gemeinschaftsraumes.
2. Die Stadtverwaltung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald möge prüfen, ob das „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche für die Jahre 2021 und 2022“ in Greifswald genutzt oder umgesetzt werden kann. Sollte das nicht möglich sein, ist dies im Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen zu begründen.
3. Sollten noch Anträge vorliegen, wenn die Mittel ausgeschöpft sind, ist die Bürgerschaft neu zu befassen.
4. Die Verwaltung soll schnellstmöglich in geeigneter Art und Weise die Kitas auf den Fördermitteltopf hinweisen.
5. Werden die Aufwendungen für die Luftfilterbeschaffung bei den Platzkostenverhandlungen anerkannt, so sind die Zuschüsse der Universitäts- und Hansestadt zurück zu erstatten.