27.09.2021 - 9 Vorschläge, Anregungen und Fragen der Mitgliede...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Mo, 27.09.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Al-Khouri findet Unterbrechungen im Redebeitrag von Ausschussmitgliedern für nicht angebracht. Ebenso wenn von Vertretern von Ortsteilvertretungen Versäumnisse unterstellt werden.
Herr Evers möchte Informationen zum Stand der Jahresabschlüsse.
Frau Stawinski informiert, dass aktuell der Jahresabschluss 2018 abgeschlossen und Mitte Oktober dem Rechnungsprüfungsamt übergeben wird. Für 2017 fehlt momentan noch der Prüfbericht vom Rechnungsprüfungsamt. Im Anschluss wird der Jahresabschluss 2019 bearbeitet (planungsmäßig wird ein halbes Jahr für die Bearbeitung benötigt). Ende 2022 wird wahrscheinlich der Jahresabschluss 2020 kämmereiseitig abgeschlossen sein.
Auf die Frage von Herrn Evers, ob die Kämmerei ausreichend mit qualifiziertem Personal ausgestattet ist, erklärt Frau Stawinski die Personalsituation: primär sind zwei Kollegen mit der Aufarbeitung der Jahresabschlüsse beschäftigt, eine dritte Stelle befindet sich derzeitig in der Ausschreibung. Ergänzend zu diesen Stellen arbeitet bereits die Anlagenbuchhaltung mit zwei Stellen am Jahresabschluss 2019. An einer zügigen Abarbeitung ist man bestrebt, allerdings brauchen neue Mitarbeiter auch immer eine gewisse Einarbeitungszeit.
Herr Dr. Fassbinder ergänzt, dass nicht nur die Kämmerei mit Jahresabschlussarbeiten befasst ist, sondern auch die einzelnen Fachämter beteiligt sind, von denen oftmals die nötigen Zuarbeiten fehlen. Es werden momentan keine Möglichkeiten der Beschleunigung gesehen. Einzelne Jahresabschlüsse des städtebaulichen Sondervermögens werden derzeit schon zum Rechnungsprüfungsamt nach Wolgast ausgelagert.
Herr Rappen erkundigt sich, ob die Stadt für die Aufstellung der Elektroroller finanzielle Vorteile hat. Herr Dr. Fassbinder verneint dies und erklärt auch, dass die Stadt keine zwingende Möglichkeit hat, handelnd an der Aufstellung der Roller einzuwirken. Die gesetzliche Lage gestattet es jedem, seinen Roller irgendwo abzustellen; es ist nicht verboten und kann auch nicht verhindert werden. Es wurde versucht, mit den Anbietern freiwillige Regelungen zu treffen, die bestimmte Beschränkungen vorsehen (u. a. Festlegung von Verbotszonen, Wunschzonen zur Aufstellung von Rollern zum Umsteigen [Bushaltestellen/ Bahnhof]). Diese wurden von den Anbietern akzeptiert, da sie an einer guten Zusammenarbeit mit der Stadt interessiert sind.