08.11.2021 - 9.9 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Univ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.9
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 08.11.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:03
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 60.2 Stadtbauamt/Abteilung Stadtentwicklung/Untere Denkmalschutzbehörde
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Für das Gebiet südlich der Verlängerten Scharnhorststraße (östlicher Abschnitt) soll der Flächennutzungsplan der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in dem gekennzeichneten Bereich (Abgrenzung gemäß Plan der Anlage 1) geändert werden. Die 29. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt gemäß § 8 Absatz 3 BauGB im Parallelverfahren zum Entwurf (2. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 114 –Verlängerte Scharnhorststraße - um dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Absatz 2 BauGB zu entsprechen. Ziel der Planung ist, die betroffenen Flächen planungsrechtlich für den Teilausbau der Verlängerten Scharnhorststraße sowie für die Errichtung einer öffentlichen Parkplatzanlage zu sichern.
- Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich sowie im Internet bekannt zu machen.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB gilt mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfs (2. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 114 – Verlängerte Scharnhorststraße - gemäß § 3 Absatz 1 Satz 3 Nr. 2 BauGB als erfolgt.
- Der Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Der Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) sind gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu dem Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplans, einschließlich dessen Begründung mit Umweltbericht, zu beteiligen.
- Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und dessen Begründung mit Umweltbericht ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich in das Internet einzustellen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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921,6 kB
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