16.11.2021 - 9.1 Förderung der Nahversorgung für Ortsteile an de...

Beschluss:
geändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Mit folgender Änderung in der Sachdarstellung:

 

„Die aktuelle des Einzelhandelsfachplanung schreibt eine Begrenzung der Verkaufsfläche auf 200m² vor, welches sich als Hindernis für eventuelle Ansiedlungen von Verkaufsstellen erweist.“

 

Dieser Satz ist sachlich falsch, da in der Einzelhandelsfachplanung diese Festlegung nicht enthalten ist, und muss deswegen gestrichen werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

0

0