22.11.2021 - 8.14 Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.14
- Datum:
- Mo, 22.11.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 06 Beteiligungsmanagement und Controlling
- Beschluss:
- ungeändert abgestimmt
Wortprotokoll
Eine Einbringung wird nicht gewünscht.
Herr Jaap: In der Satzung § 8 Abs. 2 ist geregelt, dass dem Betriebsausschuss 7 Mitglieder (5 Mitglieder der Bürgerschaft und 2 sachkundige Einwohner) angehören. Es wird ein Änderungsantrag im Interesse der kleineren Fraktionen (Verhältnis 4:3) angekündigt.
Frau Teetz: Die Regelung für den Betriebsausschuss resultiert in der Beschlussfähigkeit, die gegeben sein muss. Dies bedarf einer Mehrheit von Bürgerschaftsmitgliedern. Wenn bei einem Verhältnis von 4:3 im Betriebsausschuss ein Betriebsausschussmitglied fehlt und auch der Stellvertreter nicht anwesend sein kann, ist der Betriebsausschuss nicht beschlussfähig. Sie wirbt dafür, beim Verhältnis 5:2 zu bleiben.