11.02.2021 - 6.7.1 ÄA zur Haushaltssatzung der Universitäts- und H...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.7.1
- Zusätze:
- SPD-Fraktion (Ergänzung Stellungnahme der Verwaltung vom10.02.2021)
- Datum:
- Do, 11.02.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sondersitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Beschluss:
- nicht abgestimmt
Wortprotokoll
Für die SPD-Fraktion bringt Herr Dr. Kerath die Änderungsanträge ein, die im Einzelnen näher erläutert werden. Im Vorfeld wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Beantwortung der nachgeschobenen Frage hinsichtlich des Produkts 5.4.7.00 im Teilhaushalt 5, Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs, noch aussteht.
Die Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ werden durch Frau Socher eingebracht und erklärt.
Herr Evers beantragt die Streichung der Gewinnausschüttung der WVG. Damit soll der Gewinndruck aus der WVG genommen werden. Das Geld sollte für die Schaffung günstigen Wohnraumes Verwendung finden.
Herr von Malottki ergänzt einen Änderungsantrag aus dem Kulturausschuss: In der Subventionsliste gibt es einen Topf für Kulturveranstaltungen/Projekte/Ausstellungen, der aktuell mit 10.000 EUR dotiert ist; hier wird es einen Antrag zur Erhöhung (50.000 EUR) geben.
Frau Socher hinterfragt,
- ob die Änderungsanträge von der SPD und der Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ bereits in die Haushaltspräsentation eingerechnet und
Antwort Frau Juhnke: ja, noch ist die Stadt positiv, aber bislang fehlt noch die Einrechnung der Ermächtigungsübertragungen von 2020 auf 2021 (in Summe ca. 4,6 Mio. EUR). Wenn alle Ermächtigungsübertragungen genehmigt werden, wäre die Stadt 2024 negativ.
- warum die Rubikonauswertungen nur für die Jahre 2021 und 2022 dargestellt wurden.
Antwort Frau Juhnke: Die Betrachtung für den Finanzplanzeitraum beträgt 4 Jahre (bis 2024),
die Auswertung für Rubikon bezieht sich nur auf die Jahre 2021 und 2022.
Auf die Frage von Herrn Rappen zur Differenz des Ergebnisvortrages zum Vorbericht informiert Frau Gladrow, dass im ersten Entwurf zum damaligen Planungszeitpunkt das vorläufige Ergebnis für 2020 genommen und jetzt mit aktualisierten Zahlen gearbeitet wurde. Demzufolge haben sich die Vorträge verändert.
Herr Dr. Kerath erklärt auf Nachfrage von Herrn Rappen, dass bei den 1-EURO-Tickets mit einer Summe von ca. 1 Mio. EUR/Jahr gerechnet wird.
Frau Teetz bezieht Stellung zum Änderungsantrag der SPD bezüglich der beabsichtigten Erhöhung des Stammkapitals der Stadtwerke Greifswald GmbH um 3 Mio. EUR:
- erhebliche Belastung des städtischen Haushalts,
- Stammkapitalerhöhung bedarf einer Änderung des Gesellschaftsvertrages und einer Anmeldung beim zuständigen Handelsregister,
- es entstehen Anschaffungsnebenkosten,
- der Änderungsantrag beeinflusst die Prioritätenliste zum Haushalt (andere Maßnahmen müssten in den nicht finanzierbaren Teil verschoben werden),
- durch Ausweitung einer Kreditaufnahme zur Finanzierung dieser Investition droht der Verlust der Leistungsfähigkeit am Ende des Finanzplanungszeitraumes.
Zu den beabsichtigten Zuführungen zum ÖPNV erklärt Frau Teetz, dass diese Zahlung über die Stadtwerke an die Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH außerhalb des öDA (Öffentlicher Dienstleistungsauftrag) einer beihilferechtlichen und steuerrechtlichen Beurteilung bedarf. Darüber hinaus erfolgt derzeit eine Prüfung der Rahmenbedingungen des öDA. Herr Wilde teilt die Ansicht von Frau Teetz und gibt den Hinweis, dass aus fachlicher verkehrsplanerischer Sicht eine beabsichtigte Zuführung nicht mitgetragen werden kann (u. a. steht das Prüfergebnis vom Auftragnehmer noch aus). Außerdem muss geklärt werden, ob es eine einmalige Zuführung für 2022 ist oder auch noch Folgejahre betrifft.
Zur Gewinnausschüttung der WVG erläutert Frau Teetz, dass laut Kommunalverfassung M-V die Unternehmen auch einen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abwerfen sollen, soweit dadurch die Erfüllung des öffentlichen Zwecks nicht beeinträchtigt wird. Dies ist bei der WVG nicht der Fall. Die Planung der Gewinnausschüttungen erfolgte durch die Geschäftsführung unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemielage und auch vor dem Hintergrund, dass in den kommenden Jahren große Investitionsvorhaben umgesetzt werden, u. a. auch die weitere Realisierung von Vorhaben des sozialen Wohnungsbaus. Diese Ansätze im Haushalt stimmen mit dem Wirtschaftsplan überein, welchem der Aufsichtsrat in seiner Dezembersitzung zugestimmt hat. Ausführlich wurde im Vorbericht zum Wirtschaftsplan auch auf die Mietentwicklung in der Gesellschaft eingegangen (S. 586 Band II zum HH).
Herr Krüger stellt die Frage, ab wann die 62 Planstellen haushaltswirksam werden und mit welcher Finanzsumme in 2021 gerechnet wird. Frau Kruse, Abt.-Leiterin der Organisationsabteilung, erklärt, dass für die neuen Stellen in 2021 die Personalkosten ab Oktober 2021 und für die neuen Stellen in 2022 die Personalkosten ab 01.01.2022 geplant sind. Deshalb sind die Personalkosten in 2021 geringer als in 2022. Frau Kruse verweist hier auch auf die Präsentation von Amt 10. Herr Krüger möchte von der Verwaltung eine Nachlieferung zur Höhe der nichtbesetzten Stellen (in Geld ausgedrückt). Frau Kruse erklärt: in 2021 sind es 842.000 EUR und in 2022 3,4 Mio. EUR.
Des Weiteren werden von Herrn Krüger die Änderungsanträge seiner Fraktion vorgestellt, die zeitnah verschriftlich werden sollen.
Die Änderungsanträge stehen unter dem Thema „Klimaschutz in Greifswald und Mobilität voranbringen“:
- Machbarkeitsstudie in 2021 bezgl. Einsatzes eines Schienenbusses von Ladebow/Wieck nach Greifswald (in weiterer Zukunft Anbindung nach Lubmin) – 50.000 EUR (Deckungsquelle ersparte Stellen),
- Kategorie 3, Zeile 51, Finanzierung der Außenanlage Nexöschule – 150.000 EUR (Gegenfinanzierung Friedhofsweg),
- Strandaufspülung Eldena (Gegenfinanzierung Friedhofsweg),
- Instandhaltung von Geh- und Radwegen – 20 % des Budgets auf den gesamten Finanzzeitplan erhöhen – 785.000 EUR,
- Zur Kapitalerhöhung sollte ein gemeinsamer Weg mit der Verwaltung gefunden werden – 225.000 EUR sind zu wenig, bezüglich Erhöhung hat sich die Fraktion noch nicht festgelegt,
- Knotenpunkt Karl-Liebknecht-Ring sollte sich im Doppelhaushalt widerspiegeln, ebenso die Planung des Rosengartens (Gegenfinanzierung Gesamtbudgetkürzung im investiven Haushalt von 2 % - dadurch Freisetzung von 225.000 EUR),
- Erstellung Studie Wanderwegekonzept im Tourismus analog Vorpommern-Rügen – 30.000 EUR (Gegenfinanzierung Aufwand ersparte Stellen),
- 8 Spiegel an den Bahnunterführungen – 20.000 EUR (Gegenfinanzierung aus Investitionsliste – Restbetrag Friedhofsweg, wenn es Aufwand wäre, dann aus ersparten Stellen),
- Verbesserung der derzeitigen Leihsituation von Lastenfahrrädern, analog der Rostocker App sollte etwas Gleiches in Greifswald eingeführt werden – 75.000 EUR in 2021 und 2022,
- Erhöhung der Werterhaltung am Dubnarring (Wartung des Kunstrasens) – zusätzlich 10.000 EUR,
- Umsetzung des Calisthenics-Parks an einem Standort, wo die Uni mitmacht als gemeinsames Projekt oder, wenn die Stadt den Park alleine umsetzt, Möglichkeit des Calisthenics-Parks im Strandbad – 95.000 EUR,
- Sanierung des Spielplatzes an der Pappelallee und zukünftig in jedem Stadtteil ein Schwerpunktspielplatz – 350.000 EUR (Gesamtbudgetkürzungen investiv), solange, bis alle Spielplätze überarbeitet sind,
- Aufstockung des Budgets der Präventionsbeauftragten – 10.000 EUR,
- Aufstockung der Finanzmittel des Sportbundes,
- Katzen und Kastrationen – 4.000 EUR,
- Klimaschutz, Auflegung eines Fonds analog Kulturförderung, analog der Sportförderung (es sollen Projekte in der Stadt gefördert werden, Zuschüsse sollen vergeben werden, wenn Menschen sich Lastenfahrräder anschaffen oder Solaranlagen installieren – 50.000 EUR,
- zur Einnahmeerhöhung wird noch in der Fraktion diskutiert: im THH 13 (Ordnungsamt) eine Erhöhung von 30 % - Mehreinnahmen 225.000 EUR/Jahr, dieses Geld könnte u. a. Verwendung finden zur Aufstockung des Personals,
- Trauungsthematik Kloster Eldena – Schaffung einer dauerhaft zugänglichen Toilette.
Frau von Busse bezieht Stellung zu den angesprochenen Punkten:
Die Stelle Sachbearbeiter Mobilitätsmanagement (befristete Stelle in Abhängigkeit von Fördermitteln) ist trotz mehrfacher Ausschreibung unbesetzt. Es wurde kein Bewerber für eine Festanstellung gefunden. Durch Umstrukturierung soll das Projekt der einpendelnden Verkehre (Mobilitätswerkstatt) mit eigenem Manpower weitergeführt und vorangetrieben werden. Auch will sich die Stadt für die zweite Projektphase bewerben. Die Verwaltung spricht sich dafür aus, dass bei dieser Stelle der Bezug zum Projekt und die Befristung herausgenommen werden.
Die im Änderungsantrag der SPD zum Straßenzustandsbericht veranschlagte Summe von 1 Mio. EUR zur Aufnahme in den Haushalt ist die Summe, die ursprünglich auch die Verwaltung vorgesehen hatte. Die Mittelumsetzbarkeit in diesem Produkt muss allerdings gewährleistet sein. Nach Haushaltsgenehmigung müssen Angebote eingeholt und ausgelöst werden können. Es wird vermutet, dass dann diese Mittel in diesem Jahr nicht mehr umgesetzt werden können.
Zum im Änderungsantrag angebrachten Sperrvermerk über den kompletten Betrag appelliert Frau von Busse, einen Teilbetrag für Unvorhergesehenes und Straßeneinläufe freizulassen, um ggf. handlungsfähig zu sein und auf gefährliche Straßenzustände auf Rad- und Gehwegen reagieren zu können.
Im Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ wurde bei der Nr. 3 angegeben, die Maßnahme „Verlängerung der Herrenhufenstraße“ um ein Jahr zu verschieben. Diese Maßnahme wird aber benötigt, um das Ziel aus dem ISEK (entsprechend 3.000 Wohnungen zur Verfügung zu stellen) bis 2030 umzusetzen. Außerdem berührt diese Straße nicht nur das territoriale Hoheitsgebiet der Stadt Greifswald, sondern auch eine angrenzende Gemeinde an der Loitzer Landstraße. Es wird dafür plädiert, diese Maßnahme nicht zu schieben.
Zur Klarstellung der Position Instandhaltung von Geh- und Radwegen, die sowohl von Herrn Dr. Kerath als auch von Herrn Krüger angesprochen wurde, wird darauf hingewiesen, dass diese Position ein „allgemeiner Topf“ ist, mit dem auch die Straßenunterhaltung durchgeführt wird (beinhaltet Straßen, Geh- und Radwege).
Die Schaffung einer dauerhaft zugänglichen Toilette soll mit der im 4. Quartal 2021 beginnenden Baumaßnahme „Parkplatz Klosterruine“ auf der anderen Straßenseite realisiert werden.
An Frau Juhnke gerichtet, fragt Frau von Busse, was die Aussage bedeutet, sich am Ende des Finanzplanzeitraumes im Minusbereich zu befinden (wenn von den Vorträgen in Höhe von 22 Mio. EUR die Ermächtigungsgrundlagen in Höhe von 4 Mio. EUR abgezogen werden und dann 18 Mio. EUR für Vorträge stehen bleiben plus Einrechnung der bereits vorliegenden Änderungsanträge der SPD und der Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ). Frau Juhnke erklärt, dass dann am Ende des Finanzplanzeitraumes die Stadt nicht mehr die dauernde Leistungsfähigkeit nachweisen kann, da die Stadt sich nicht mehr im grünen Bereich befindet. Falls der Haushalt mit den Änderungsanträgen so beschlossen werden würde, müsste ein Haushaltssicherungskonzept vorgelegt werden. An dieser Stelle bittet Herr Dr. Kerath um Berechnung dieser Aussage.
Herr von Malottki fragt nach, ob eine Einstellung von Mitteln zur Attraktivitätssteigerung ÖPNV ohne Vorfestlegung auf 1-EURO-Tickets aus fachlicher Sicht das richtige Mittel wäre. Herr Wilde erklärt hierzu, dass das Instrument 1-EURO-Ticket eine Maßnahme sein kann, aber er die Einführung ohne konkrete Zahlengrundlage/Auswirkungsgrundlage im Hinblick auf die vertraglichen Bindungen für verfrüht hält.
Herr Wilde gibt den Hinweis bezüglich Zuweisung für den ÖPNV, dass hier unterschieden werden muss zwischen der Zuweisung des Landkreises auf Grundlage des öffentlich-rechtlichen Vertrages (Abschmelzbetrag) und dem Durchlaufposten an den Verkehrsbetrieb (infolge der Änderung des FAGs). Herr Dr. Kerath bittet Herrn Wilde seine Hinweise verständnishalber zum Produkt 54700 zu verschriftlichen.
Ergänzend zu den Ausführungen von Frau von Busse zur Stelle Sachbearbeiter Mobilitätsmanagement wird präzisiert, dass es aus Sicht der Verwaltung um die Entfristung (befristet bis Ende 2027) dieser Stelle geht und um eine Streichung des Vorbehaltes der Bindung an Bundesfördermittel. Gerade im Fachbereich der Verkehrsplaner ist es sehr schwierig, Personal zu finden.
Zum Knoten Karl-Liebknecht-Ring führen Herr Wilde und Herr Schick aus, dass der Planungsauftrag erteilt wurde und die Realisierung aus Aufwandsmitteln erfolgen wird; es ist keine investive Maßnahme. Herr Krüger möchte beziffert haben, wann die Maßnahme geplant ist. Hierzu informiert Herr Schick, dass im Laufe des 1. Halbjahres 2021 die Ergebnisse des Planungsauftrages vorliegen werden, die dann dem Bauausschuss zur weiteren Entscheidung vorgestellt werden.
Herr Rappen bringt die Änderungsanträge für die CDU ein:
- es werden Vorschläge zur Streichung von Personalstellen erfolgen,
- die Notwendigkeit eines Sperrvermerkes bei den Geh- und Radwegen, wie von der SPD vorgeschlagen, wird kritisch gesehen, einer Erhöhung der geplanten Ausgaben wird aber zugestimmt,
- in der Prioritätenliste bei der Priorität 2 wird hinterfragt, warum jedes Amt für sich selbst Mobiliar bestellt und es nicht zentral über Amt 10 läuft,
- die Notwendigkeit der Stabsstelle Digitalisierung mit 4 MA wird infrage gestellt (warum nicht Angliederung an die IT),
- Schaffung einer dauerhaft zugänglichen Toilette für den Trauungsort Klosterruine,
- Weiterverfolgung der Maßnahme Verlängerung der Herrenhufen Straße,
- im Hinblick auf die Prioritätenliste ist es wichtig, wenn eine Straße runterfällt, als Ersatz eine Straße 1:1 zu tauschen,
- Wegebeziehung am Stadtpark – Verschiebung von den nicht finanzierbaren in den finanzierbaren Teil, ebenso Spielplatz am Wall,
- Potenzial wird in der Investitionsliste beim Abwasserwerk gesehen: die geplanten 1 Mio. EUR in 2022 sollten ins Folgejahr gesplittet werden,
- der Werterhalt sollte in die ursprüngliche Planung zurückgeführt werden (mehr finanzielle Mittel für die Instandhaltung bereitstellen),
- nachgedacht wird über einen externen Berater für die Sanierung der Greif, um externen Sachverstand einzubringen,
- engere Verzahnung zwischen der Greif und der Greifswalder Marketing GmbH,
- Begrüßungsgeld für Babys (auch über den Greifswald-Gutschein),
- als Gegenfinanzierung werden Planstellen gesehen, die für nicht notwendig erachtet werden.
Eine Verschriftlichung der Vorschläge wird folgen.
Herr Dr. Fassbinder greift die Beschaffung des Mobiliars auf und erklärt, dass diese durch Amt 10 zentral ausgelöst, aber dann haushaltsmäßig auf die Ämter runtergerechnet wird.
Bezüglich des Stellenaufwuchses wird erläutert, dass hinter jeder neuen Stelle auch konkrete Aufgaben stehen (u. a. durch höhere Einwohnerzahlen Mehraufwand, Nachholbedarf bei der Digitalisierung, Mehrbedarf bei der Müllentsorgung). Bei Stellenstreichungen wird eine konkrete Benennung erwartet.
Frau Socher erklärt, dass ihnen die Wichtigkeit der Herrenhufen Straße so nicht bewusst war und sie ihren Antrag diesbezüglich zurückziehen würden. Zur WVG bemerkt sie, dass die WVG nicht nur Geld an die Stadt auskehrt, sondern auch im Querverbund ganz viele Sachen für ihre Mieter finanziert werden.
Herr Evers bemerkt, dass 2019 46 Mio. EUR Mieteinnahmen durch die WVG erzielt und damit ein Jahresüberschuss von 7,8 Mio. EUR erwirtschaftet wurde (Mietrendite von über 16 %). Es sollten mehr Gewinne in der WVG belassen, oder weniger Gewinne erzielt werden.
Frau Socher weist Herrn Evers darauf hin, dass seine Berechnung nicht richtig ist, weil die Umsätze auch die Einnahmen aus Betriebskostenabrechnungen (Wasser, Heizung etc. enthalten, die ja in gleicher Höhe wieder Aufwand sind.
Zur Haushaltsführung führt Herr Evers aus, dass es 2019/2020 insgesamt eine Abweichung von derzeit fast +31 Mio. EURO gab. Er kritisiert das Fehlen von belastbaren Zahlen für Entscheidungen. Es wird dringend um Veränderung gebeten.
Frau Socher betont für ihre Fraktion die Wichtigkeit der Erhaltung der dauernden Leistungsfähigkeit der Stadt. Ein Nachtragshaushalt und ein unausgeglichener Haushalt sind nicht gewollt.
Herr Kremer schlägt vor, aufgrund der späten Haushaltsgenehmigung in diesem Jahr die Strandbadaufspülung um ein Jahr zu schieben.
Zum Vorschlag, sich bei der Digitalisierung der Schulen evt. Externer zu bedienen, erläutert Herr Pfost, dass das Problem der Beschleunigung in der Beteiligung vieler Gewerke liegt (andere Fachbereiche der Verwaltung sind involviert, z. B. Hochbauabt., und dort die Ressourcen nicht vorhanden sind).
Zu den Ideen der Fraktion Bürgerliste/FDP/KfV befragt, erklärt Herr Wulff, dass sich die Gesamtfraktion noch nicht abschließend beraten hat, aber auch der Fraktion daran gelegen ist, nicht in ein Haushaltssicherungskonzept zu geraten.
Einige vorliegende Änderungsanträge der Fraktionen werden für sinnvoll erachtet, allerdings mit anderen Gegenfinanzierungen. Auch der Stellenaufwuchs für einige Bereiche der Verwaltung können durchaus mitgetragen werden (z. B. Digitalisierung, im Bereich Hoch- und Tiefbau).
Aufgrund von weiterem Abstimmungsbedarf wird für den 22.02.2021 eine Sondersitzung zum Haushalt und für den 24.02.2021 eine „Elefantenrunde“ vorgeschlagen.
Es wird um schnellstmögliche Einreichung der Änderungsanträge bis zum 15.02.2021 an die Verwaltung gebeten.