08.02.2021 - 6.7 Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansesta...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Frau Gladrow erläutert die Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Haushaltsjahre 2021/22 (Anlage).

Frau von Busse ergänzt, warum für 2022 keine Auszahlungen für das  A.-v.-Humboldt-Gymnasium im Haushalt aufgenommen wurden. Auf Seite 97 im Band I befinden sich Hinweise zu den Verpflichtungsermächtigungen. Für das Gymnasium bedeutet das, dass im Jahr 2022 mit den Planungen begonnen wird. Die ersten Ausgaben werden ab 2023/2024 geplant.

Zum Stellenplan führt Frau von Busse aus, dass zwei Stellen im Bereich der Verkehrsplanung in den Nachtragshaushalt aufgenommen wurden. Eine Stelle davon nennt sich Sachbearbeitung Mobiltätsplanung und ist für das Projekt Mobilitätswerkstatt, finanziert mit Bundesmitteln, vorgesehen. Das Projekt Mobilitätswerkstatt untersucht die einpendelnden Verkehrsströme nach Greifswald. Frau von Busse regt an, die Stelle Sachbearbeitung Mobiltätsplanung zu entfristen. Auch sollte die Zweckbindung für das Projekt Mobilitätswerkstatt entkoppelt werden. Um die weitere Einwerbung von Fördermitteln ist die Verwaltung weiterhin bemüht. Im Ziel wäre diese Stelle unbefristet und es könnten weitere Aufgaben über diese Stelle erledigt werden. Eine Refinanzierung dieser Stelle über das geförderte Projekt, sofern es weiter bewilligt wird und die Stadt in die zweite Projektphase kommt, wäre somit gesichert. Frau von Busse strebt die personelle Verstärkung und die Aufnahme in die Veränderungsliste an.

Dr. Kasbohm bedankt sich für die schriftlichen Beantwortungen der Fragen zum Haushalt. Diese waren gut und auskömmlich.

Frau Dr. Wölk bedankt sich ebenfalls für die vorab zur Verfügung gestellten Foliensätze. Sie hat eine Nachfrage zur Verlängerung der Herrenhufenstraße in der Kategorie 3 (Verbindungsstraße zwischen Herrenhufenstraße und Loitzer Landstraße). Ist die Stadt im Besitz aller Straßengrundstücke oder muss noch Grund und Boden erworben werden? Sind eventuell anfallende Erwerbskosten in der Haushaltsplanung enthalten? Frau von Busse führt aus, dass die Stadt von einer längeren Planungszeit ausgeht. Die Grundstücke befinden sich nicht alle im städtischen Eigentum. Außerdem ist dort die besondere Situation, dass die Stadt nicht komplett über die territoriale Gebietshoheit verfügt. Frau von Busse geht davon aus, dass es sich bei den aufgenommen Kosten erstmal nur um die geschätzten Planungskosten handelt.

Herr Rappen stellt eine Nachfrage zu den Kosten der Strandaufspülung in Höhe von 1,3 Mio. €. Was verbirgt sich hinter den Kosten? Sind alle umweltrechtlichen Belange damit abgebildet? Findet die Umsetzung in den nächsten beiden Jahren statt oder benötigen diese Arbeiten einen längeren zeitlichen Vorlauf? Herr Kremer erklärt, dass die Kosten von einem Planungsbüro aus Stralsund ermittelt wurden. Aufgrund der Berechnung, wieviel Sand benötigt wird, sind diese Kosten entstanden. Diese umfassen nur die Strandaufspülung. Planungskosten in 2021 wurden mit 125,0 T€ abgebildet. Umweltrechtliche Belange sollen nicht berührt werden. Herr Kremer macht deutlich, dass im Zuge der Planungen alle Verantwortlichen beteiligt werden.

Eine weitere Nachfrage stellt Herr Rappen zum Hengste-Park gestellt. Mit dem Bau eines neuen Vereinshauses wird auch die Änderung im B-Plan notwendig. Herr Rappen fragt nach, ob dieses Verfahren beschleunigt werden kann. Herr Kremer führt aus, dass, unabhängig vom B-Plan, mit der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln für die neue Unterbringung des Vereins die Bedingung geknüpft ist, dass die Pachtflächen im vorderen Bereich (diese sind über einen Pachtvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren gesichert), an die Stadt zurückgegeben werden.

Mit dem Verein wurde dies so vereinbart. Die finanziellen Mittel sollen nur gezahlt werden, wenn parallel auch die Pachtflächen zurückgegeben werden, auf welchen dann Eigenheime entstehen sollen.

Im Bereich der Instandhaltungen mussten bei einigen Positionen Streichungen vorgenommen werden, so Herr Rappen. Betrifft dies konkret auch den Brandschutz in der K.-Krull-Schule? Liegt das wirklich an den finanziellen oder betreffen es andere Ressourcen, die hemmend wirken? Herr Manske führt aus, dass aus dieser Position Mittel herausgenommen wurden. Der Brandschutz ist vollumfänglich finanziert. Die anderen Streichungen unterliegen finanziellen Gründen; hinzukommt aber auch die Fülle an Baumaßnahmen, welche im Bereich der Investitionen ebenso umgesetzt werden müssen.

Frau Wisnewski fragt nach, wo genau die Kosten für den Umbau K.-Liebknecht-Ring/Pappelallee und der W.-Rathenau-Straße im Haushalt stehen. Herr Schick führt aus, dass für den Umbau K.-Liebknecht-Ring/Pappelallee der Planungsauftrag erteilt wurde. Der Umbau W.-Rathenau-Straße im Bereich des Rosengartens hängt ganz speziell mit dem Rosengarten und die dortige Anpassung der Querung zusammen. 

Weiterhin fragt Frau Wisnewski nach, wie hoch die Instandhaltungskosten für die Gehwegplatten an der Martin-Schule sind. Frau von Busse bittet konkret mitzuteilen, welcher Bereich an der Martin-Schule genau gemeint ist. Herr Schick wird dann entsprechend antworten können.

Weiterhin wird durch Frau Wisnewski nachgefragt, ob die angedachte Erhöhung der Einnahmen im Ordnungsbereich nicht auch einen Stellenaufwuchs verlangen. Hierzu wird das Rechtsamt durch Frau von Busse angefragt.

Frau Wisnewski fragt weiterhin nach, ob die Toiletten an der Klosterscheune ausschließlich nur für die Trauungen genutzt werden sollen. Oder sind diese generell geöffnet?

Frau von Busse führt aus, dass die Toiletten für einen Trauort vorgehalten werden müssen. Die Nutzung für weitere Veranstaltungen am Standort wird sicherlich gestattet sein. Der Bereich Bildung und Kultur ist für diese Klosterscheune verantwortlich und kann entsprechend angefragt werden.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

4

0

7

 

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Anlagen