22.02.2021 - 7.1 Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansesta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Datum:
- Mo, 22.02.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sondersitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 20 Amt für Finanzen
- Beschluss:
- geändert abgestimmt
Wortprotokoll
Frau Juhnke gibt einen Überblick zum Haushalt (mit bislang eingefügten Änderungsanträgen). Die Präsentation hierzu liegt dem Protokoll bei.
Ergänzend unterbreitet Frau Teetz einen Vorschlag der Stadtwerke Greifswald GmbH und der Verwaltung als Alternative zu den Änderungsanträgen zum HH zur Kapitalzuführung an die Stadtwerke Greifswald GmbH (SWG) und zum Verzicht auf eine Gewinnausschüttung (der Vorschlag liegt dem Protokoll bei).
Die Frage von Herrn Wulff, ob die Erlöse aus der Liquidation bisher eingeplant waren, verneint Frau Teetz (eine Liquidation hat sich erst im laufenden Monat ergeben).
Herr Evers möchte wissen, wie hoch der Erlös bei einer Verschmelzung des Vermögens des BiG mit den Stadtwerken ist und ob Aussagen zur Höhe der Steuerbelastung getroffen werden können.
Frau Teetz erklärt, dass die Steuerbelastung sehr gering ist, da in den letzten Jahren nur Verluste erwirtschaftet wurden. Das liquide Vermögen beträgt ca. 3 Mio. EUR. Dieser Betrag würde bei Auflösung der Gesellschaft der Stadt für gemeinnützige Zwecke zugeführt werden.
Herr Evers erklärt, dass eine Ausschüttung an die Stadt ohne steuerliche Probleme möglich wäre, weil die Stadt selbst wie ein gemeinnütziges Unternehmen behandelt wird. Falls aber ein Übergang an die Stadtwerke erfolgen würde, geprüft werden müsste, ob es sich um ein gemeinnützigkeitsrechtlich gebundenes Vermögen handelt, was dann an die Privatwirtschaft übergeht. Hierzu möchte er den genauen Betrag zur Höhe der Steuerbelastung wissen. Seiner Meinung nach muss es einen Unterschied zum Übergang auf den städtischen Haushalt geben.
Frau Teetz beruft sich auf die Aussage des Steuerberaters der Stadtwerke, dass die Vorgehensweise keine andere Belastung darstellen würde.
Auf die Frage von Herrn Rappen, ob sich der Aufsichtsrat in der Kürze der Zeit schon damit befasst hat und es schon Pläne für die 3 Mio. EUR Kapitalerhöhung seitens der Stadtwerke gäbe, informiert Frau Teetz, dass es noch keine Zweckbindung gibt und sich die Aufsichtsratssitzung für März in Vorbereitung befindet. Des Weiteren wird von Frau Teetz auf die Bürgerschaftssitzung verwiesen, wo bezüglich der Verwendung auch Festlegungen getroffen werden können.
Herr von Malottki schlägt vor, dass sich der Aufsichtsrat noch vor der Bürgerschaftssitzung mit der Thematik befassen sollte. Er möchte weiterhin wissen, falls es zu keiner Verschmelzung zwischen BiG und SWG kommt, ob die ca. 3 Mio. EUR dann dem Kernhaushalt der Stadt zufließen. Frau Teetz erklärt, dass dann laut Gesellschaftsvertrag bei Auflösung oder Liquidation der Gesellschaft oder beim Wegfall der Gemeinnützigkeit das Geld für gemeinnützige Zwecke dem Kernhaushalt zur Verfügung steht; das Geld würde an die Stadt gehen, aber verzögert -wahrscheinlich bis zum Jahr 2023. Bei einer Verschmelzung würde das Geld bereits in diesem Jahr den Stadtwerken zufließen.
Herr Evers hat sich auf Anregung von Frau Socher nochmals die Zahlen der WVG angeschaut. Er gibt Frau Socher Recht: Der Gewinnanteil, berechnet auf die Kaltmieten, ist noch einmal deutlich höher. Die WVG hat im Jahr 2019 40 % der Kaltmiete als Gewinn vereinnahmt. Nach Abzug aller Kosten verbleiben von den Mieten 40 % als Gewinn. Das entspricht 4,7 Monatsmieten, die als Gewinn ausgewiesen worden sind, wovon 2,5 Monatsmieten von jedem „Mietenzahler“ an den städtischen Haushalt abgeführt werden. Aus diesem Grund wird der Haushalt in dieser Form von Herrn Evers abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Unter Berücksichtigung der nachfolgenden Änderungsanträge
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
6 |
5 |
0 |
Im Vorfeld der Diskussionen zu den Änderungsanträgen der Fraktionen informiert Herr Dr. Fassbinder zu einer Stellungnahme der Verwaltung zu einem Punkt der CDU-Vorlage bezgl. Vorschlag der Stellenreduzierung. Es wird von ihm darauf hingewiesen, dass dieser Punkt, selbst wenn er eine Mehrheit finden würde, nicht umsetzbar wäre (es sind Stellen dabei, die bereits besetzt sind bzw. Stellen, die zu 100 % gefördert werden, oder auch Stellen, die gar nicht mehr vorgesehen sind).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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38,9 kB
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