15.06.2021 - 9.37 Kinderfreundliches Greifswald

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Frau Dr. Hinzke

. bringt die Beschlussvorlage ein.

 

Herr Wulff nimmt an der Sitzung teil.

 

Herr Rappen

. betont, dass die Familienfreundlichkeit auch in B-Plänen zu berücksichtigen sei. Einfamilienhäuser würden dazu beitragen, die Familien in der Stadt zu halten.

. spricht sich im Namen der Fraktion gegen einen neuen Arbeitskreis aus. Es gebe genügend Institutionen und Ansprechpartner*innen, die diese Aufgaben bereits wahrnähmen. Gegebenenfalls müssten hier unterstützend Strukturen und Ziele definiert werden.

Bei B-Plänen und Bauprojekten gebe es bereits im Vorfeld ausreichende Möglichkeiten, sich zu beteiligen. Eine formale Beteiligung sei hier nicht notwendig und würde den Prozess zusätzlich in die Länge ziehen.

 

Frau Dr. Schwenke

. erinnert daran, dass bereits beim Beschluss der Stelle der Kinderbeauftragten Zweifel bestanden hätten, ob alle Aufgaben durch die Wahrnehmung eines Ehrenamts abgedeckt werden könnten.

. sieht in der Beschlussvorlage die Möglichkeit, die vorhandenen Kräfte zu bündeln und Synergieeffekte zu nutzen.

 

Frau Damm

. zeigt auf, dass gerade die Pandemiezeit offenbart habe, dass die Lobby für die Kinder und Jugendlichen wesentlich leiser sei, als die für andere Gesellschaftsgruppen. Momentan liege es im Aufgabengebiet der Familienbeauftragten, zu jedem B-Plan und Bauprojekt Stellung zu nehmen, was eine enorme zeitliche Inanspruchnahme darstelle.

Es sei wichtig, dass sowohl das Ehrenamt als auch eine hauptamtliche Stelle in der Stadtverwaltung existiere. So gebe es eine externe Instanz und eine Person, die die Verwaltungsbelange betrachte.

 

Herr von Malottki

. macht auf die mangelnde Anzahl der Kita-Plätze und Spielplätze aufmerksam. Es würden Infrastrukturmaßnahmen für Kinder und Jugendliche benötigt werden.

 

Frau Socher

. ist der Ansicht, dass die Stadt Angebote schaffen müsse, um die Kinder und Jugendlichen aus der virtuellen Welt zu holen.

 

Herr Alexander Krüger

. erinnert daran, dass es sich hierbei um einen Prüfauftrag handele. Die Kinder und Jugendlichen sollten zunehmend in das Verwaltungsgeschehen – insbesondere die Bauprojekte – einbezogen werden.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, aufbauend auf den  Grundsatzbeschluss “10-Punkte-Programm für eine familienfreundliche Stadt” vom November 2008 (B475-32/08), konkrete weitere Maßnahmen für eine kinderfreundliche Stadt:

 

  1.          Es wird eine Arbeitsgemeinschaft (AG) “Kinderfreundliches Greifswald” gegründet, die mindestens quartalsweise tagt.


Mitglieder der AG sind der*die hauptamtliche Verantwortliche für die Sicherung der Kinderfreundlichkeit des Verwaltungshandelns Greifswalds (siehe hierzu Punkt 2), ein/e Mitarbeiter*in des Bauamtes, der/die Familienbeauftragte der UHGW, je ein Mitglied jeder Fraktion, sowie zwei VertreterInnen des Kinder- und Jugendbeirates. Wünschenswert wäre darüber hinaus auch die Mitgliedschaft bzw. Beteiligung von Vertretenden des Stadtjugendrings Greifswalds, des Greifswalder Kinderschutzbundes, des Jugendamts, des Gesamtelternrates der Kitas, dem lokalen Bündnis für Familien sowie ggf. weiteren themennahen Initiativen. Die Leitung der AG wird durch diese gewählt. 
Aufgaben der AG sind die Mitwirkung an Bebauungsplänen, insbesondere die Prüfung dieser Pläne auf Kinderfreundlichkeit, sowie die Erarbeitung eines Maßnahmenkataloges für ein kinderfreundliches Greifswald. In diesem Maßnahmenkatalog sind insbesondere zu erarbeiten:

  1.          konkrete, von der Verwaltung direkt anwendbare Methoden zur stärkeren Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden Maßnahmen, bspw. Baumaßnahmen,
  2.          Möglichkeiten für offene Foren für Kinder und Jugendliche, um mit der Verwaltung ins Gespräch zu kommen und ihre Anliegen direkt an diese heranzutragen, 
  3.           Maßnahmen zur direkten, frühzeitigen Information von Kindern und Jugendlichen über sie betreffende Verwaltungsmaßnahmen, und über Möglichkeiten, sich in diese einzubringen und diese mitzugestalten,
  4.          Organisation von regelmäßigen Schulungen der Verwaltung zu den Themen UN-Kinderrechtskonvention, Kinderfreundliches Verwaltungshandeln, sowie weiteren für die Kinderfreundlichkeit relevanten Themen 
  5.          eine Bedürfnisanalyse von Kindern und Jugendlichen, unter direkter Einbeziehung dieser Interessengruppe. Alternativ ist diese Bedürfnisanalyse durch die AG an eine geeignete Stelle, etwa die Universität Greifswald, auszulagern, oder gemeinsam mit dieser zu erstellen.

 

  1.            Die Verwaltung prüft die Schaffung einer hauptamtlichen Vollzeit-Stelle zum nächsten Haushaltszyklus, die die Querschnittsaufgabe der Sicherstellung der Kinderfreundlichkeit des Verwaltungshandelns innehat. Alternativ ist die Schaffung von zwei hauptamtlichen 50%-Teilzeitstellen möglich.
    Die Stelle wird im Amt für Bildung, Kultur und Sport angesiedelt.

    Es obliegt den Stelleninhabern insbesondere, die Beachtung von Kinderrechten und Kinderfreundlichkeit in Maßnahmen der Verwaltung bereits ab Beginn der Planung prioritär mit einzubeziehen und auszugestalten. Darüber hinaus ist die Sichtbarmachung und Sichtbarkeit von Kinderrechten prioritär. Insbesondere ist es auch Aufgabe der Stelleninhaber, die Unabhängigkeit und Freiheit des/der ehrenamtlichen Kinderbeauftragten von dienstrechtlichen Verpflichtungen zu unterstützen. Die Stelleninhaber vernetzen weiterhin die Ortsteilvertretungen mit der Verwaltung, indem Anliegen zur Kinder- und Jugendfreundlichkeit (inklusive Verkehrsführung, schadhafter Spielplatzgeräte etc.) direkt von den Ortsteilvertretungen über die Stelleninhaber in die Verwaltung getragen werden. Die Stelleninhaber fragen hierzu auch aktiv bei den Ortsteilvertretungen an. Weiterhin werden durch die Stelleninhaber Gestaltungsregeln erstellt, nach denen zukünftige Bebauungspläne zu gestalten sind, um die Kinderfreundlichkeit dieser Bebauungspläne von Beginn der Planung an zu gewährleisten. Diese Gestaltungsregeln sind mit der unter 1. dargestellten AG abzustimmen.

 

  1.           Analog zur Familienfreundlichkeitsprüfung der Stadtteile Wieck-Ladebow und Schönwalde II/Groß-Schönwalde werden auch die restlichen Stadtteile geprüft.

    Dies soll nach Möglichkeit unterstützt werden durch ein Universitätsprojekt oder eine andere außerstädtische Institution. Eine solche Kooperation wird durch die Stadtverwaltung der UHGW initiiert und durch die AG Kinderfreundliches Greifswald (siehe 1) begleitet. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Kinder und Jugendliche in den Stadtteilen direkt zu ihrer Wahrnehmung ihrer Lebensumgebung befragt werden und dies in den Bericht integriert wird. Die Prüfung ist bis zum zweiten Quartal 2022 abzuschließen.
    Der AG “Kinderfreundliches Greifswald” ist zu jeder Sitzung Bericht über den Fortschritt der Prüfung und die Ergebnisse derselben zu erstatten. Dem Sozialausschuss, ggf. weiteren in der Sache relevanten Ausschüssen und der Bürgerschaft der UHGW sind die Prüfergebnisse unmittelbar nach Fertigstellung vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

23

14

0

 

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