21.06.2021 - 4 Internetverbindung im Ortsteil: Aktueller Stand...

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Wortprotokoll

Frau Heinrich setzt die Sitzung fort, verliest in dem Zusammenhang das geltende Hygienekonzept und gibt Herrn Kerl die Möglichkeit, sich als neues OTV-Mitglied kurz vorzustellen.

 

Herr Kühnel vom Landkreis VG nimmt zum Thema Breitbandausbau im Ort Stellung:

Basis für alle Maßnahmen ist das Grundgesetz, § 87 f. Darin ist festgelegt, dass der Ausbau primär in den Händen des Staates liegt, der eine Grundversorgung von mind. 128 kBit für jeden Einwohner garantieren muss. Wettbewerb geht aber vor Staatseingriff, d.h., wenn ein privater Anbieter in der Lage ist, eine gewünschte Leistung zu erbringen, darf er das tun, ehe der Staat tätig wird.

Ziel bis 2020 waren 30 Mbit für jeden bzw. für 50% aller Interessenten 100 Mbit zur Verfügung zu stellen. Anschlüsse, die nach wie vor unter 30 Mbit liegen, sind dabei förderfähig. Anschlüsse, die bereits jetzt > 30Mbit Leistung bieten, können nur gefördert werden, wenn der Anbieter optional bis zu 1Gbit zur Verfügung stellen kann. Die Förderung kann nur von Haushalten in Anspruch genommen werden, die eine offizielle behördliche vergebene Hausnummer besitzen.

Es ist dann eine 7-jährige Betreiberpflicht gesetzlich verankert. Sollte es z.B. zu einer Insolvenz des Anbieters kommen, hat der Landkreis das Vorkaufsrecht. Die Vereinbarung eines „open access“ (offenen Netzzuganges) auch für andere Anbieter, damit die Flexibilität für die Kunden erhalten bleibt, ist deshalb anzustreben. Im Fall des Ortsteiles Riems wäre ein separater Vertrag zwischen der Firma Antennentechnik Lubmin (ATL) und der BImA (Insellage) sowie der Stadt (Festlandsseite) abzuschließen. Frau Heinrich wird im Auftrag der OTV die Möglichkeiten einer solchen Regelung mit den zuständigen Stellen in der Verwaltung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Hr. Feldt bzw. der juristischen Abteilung der Stadt) abstimmen.

Parallel prüft die OTV, ob ATL im Rahmen einer entsprechenden Informationsveranstaltung einen Vorvermarktungsprozess anstoßen kann.

An dieser Stelle weist Herr Kühnel unter Bezug auf entsprechende Anfrage durch Frau Heinrich hin, dass perspektivisch der Funkmast der Stadtwerke auch als Sendemast für 5G-Qualität genutzt werden könnte. Durch das anliegende Glasfaberkabel sei das technisch möglich und würde den Bewohnern im Ort eine hervorragende Qualität ihrer Mobiltelefonie ermöglichen. Die Strahlenbelastung sei genauso minimal wie die des Funkmastes der Stadtwerke und niedriger als beim Telefonieren mit einem Handy.