18.01.2022 - 9.3 Bebauungsplan Nr. 118 - Südlich Fontanestraße -...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.3
- Datum:
- Di, 18.01.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:03
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 60.2 Stadtbauamt/Abteilung Stadtentwicklung/Untere Denkmalschutzbehörde
- Beschluss:
- ungeändert abgestimmt
Wortprotokoll
Herr Döll bringt die Vorlage ein.
Herr König fragt, ob für die Versorgung dieses Gebietes klimafreundliche Möglichkeiten in Betracht gezogen worden sind. Herr Döll stellt die Überlegungen vor: Pultdächer für die Möglichkeit der Installation von PV-Anlagen und der Dachbegrünung, Windräder bis zu einer bestimmten Höhenbegrenzung, keine übermäßige Flächenverdichtung, Flächenvorhaltung für zusätzliche Trafos, um den möglichen Anforderungen von privaten Lademöglichkeiten Rechnung zu tragen.
Frau Wisnewski regt an, den angedachten Spielplatz weiter in das Wohngebiet hinein zu planen oder in Richtung der Streuobstwiese. Herr Döll antwortet, dass dieser Standort aufgrund der Wohndichte und der Anbindung an die Nachbargebiete gewählt worden ist und als günstiger angesehen wird.
Herr Rappen merkt positiv an, dass die Streuobstwiesen berücksichtigt worden sind und dies zum Erhalt der alten Obstsorten beiträgt. Er fragt, ob noch in diesem Jahr mit dem Satzungsbeschluss gerechnet werden kann.
Frau Nordt fragt, ob sich im B-Plan die Verwendung klimafreundlicher Baustoffe festsetzen lässt. Herr Döll kennt keine baurechtlichen Festsetzungen, die dies rechtsicher bewirken könnten. Herr Wilde verweist zusätzlich auf § 9 BauGB.
Herr König fragt, ob dies im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages geregelt werden könnte.
Herr König hat festgestellt, dass die angedachte Dachrichtungsneigung und die großen Fensterfronten zur Nutzung der Sonne als zusätzliche Beheizungsmöglichkeit sehr dem klassischen Passivhaus ähneln. Sei dies so beabsichtigt? – Herr Döll bejaht.
Weiter möchte Herr König wissen, warum dieses B-Plangebiet nicht größer gewählt worden ist, z.B. eine Ausdehnung nach Süden. Herr Döll bestätigt, dass dieses Gebiet dort laut Flächennutzungsplan auch als Wohnbaugebiet ausgewiesen ist.
Herr Kaiser ergänzt, dass die Größe des B-Plangebietes so gewählt worden ist, weil das zusätzliche Verkehrsaufkommen noch vertretbar wäre, ein Zuwachs darüber hinaus aber zu einer Belastung für die Stadtrandsiedlung werden könnte. Eine Entwicklung nach Süden bedürfe daher der zusätzlichen Erschließung. Zudem gehören nicht alle Flächen der Stadt.
Herr König regt an, dass mit diesem Hintergrund die Verlegung des Spielplatzes weiter südlich im B-Plangebiet erwogen werden sollte; er würde dann zentral liegen.
Herr König lässt über die Vorlage abstimmen.