21.02.2022 - 9.11.1 Änderungsantrag...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.11.1
- Zusätze:
- Robert Gabel, Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 21.02.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Beschluss:
- zurückgezogen
Beschluss:
Die Bürgerschaft beschließt folgende Änderungen:
Punkt 1 wird ersetzt durch:
"Die Anzahl der Doppelplakate, die eine Wahlvorschlagsträgerin im Stadtgebiet an Lichtmasten befestigen darf, beträgt maximal:
a) zur Europawahl, Bundestagswahl, Landtagswahl, Kreistagswahl, Bürgerschaftswahl: 90, je Liste
b) zur Kreistagswahl, Bürgerschaftswahl: 3 zusätzliche pro besetztem Listenplatz
c) zur Bundestagswahl, Landtagswahl, Kreistagswahl, Bürgerschaftswahl: 60 (zusätzlich) pro Direktkandidatur und Einzelbewerbung
d) zur Wahl Oberbürgermeister*in, Wahl Landrat*rätin: 240
e) zu Volksinitiativen, Begehren, Entscheiden und Referenden: 240, je Partei, Wählergemeinschaft oder Initiative
Die Anzahlen gelten je stattfindende Wahl sowie kandidierende Listen und Personen in den Wahlbereichen/Wahlkreisen im Stadtgebiet. Tritt eine Wahlvorschlagsträgerin zu mehreren Wahlen im selben Zeitraum an, dritteln sich jedoch die angegebenen Anzahlen für jede zusätzliche Wahl unter a), b) und c)."
Punkt 2 wird ersetzt durch:
"Pro Lichtmast sollen maximal drei Doppelplakate erlaubt sein. Jede Wahlvorschlagsträgerin darf nur ein Doppelplakat pro Lichtmast anbringen."
Punkt 3 wird ersetzt durch:
"Eine Wahlvorschlagsträgerin darf nicht zwei aufeinanderfolgende Lichtmasten einer Straßenrichtung plakatieren."
Punkt 5 wird ersetzt durch:
"In der Nähe von Grünanlagen, Wald und Gewässern wird die Plakatierung untersagt. Die konkreten Flächen sind von der Verwaltung zu erarbeiten und zur Beschlusslage vorzulegen."
Punkt 8 wird hinzugefügt:
"Es sind kontingentierte und zuordenbare Aufkleber an die Wahlvorschlagsträgerinnen auszugeben, um die Einhaltung der Bestimmungen zu gewährleisten."