21.02.2022 - 9.13 Unterstützung von Gastronomie und Veranstaltung...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Frau Prof. Dr. Tolani

. bringt die Beschlussvorlage ein.

. teilt mit, dass die CDU-Fraktion den Punkt 3 des Änderungsantrages „Änderungsantrag Unterstützung von Gastronomie und Veranstaltungswirtschaft Antrag zur Vorlage BV-P-ö/07/0179-01“ (BV-P-ö/07/0179-0-01) von der SPD-Fraktion übernehme.

 

Herr Dr. Kerath bringt den Änderungsantrag „Änderungsantrag Unterstützung von Gastronomie und Veranstaltungswirtschaft Antrag zur Vorlage BV-P-ö/07/0179-01“ (BV-P-ö/07/0179-0-01) der SPD-Fraktion ein.

 

Herr Dr. Meyer beantragt Einzelabstimmung der Punkte im Änderungsantrag „Änderungsantrag Unterstützung von Gastronomie und Veranstaltungswirtschaft Antrag zur Vorlage BV-P-ö/07/0179-01“ (BV-P-ö/07/0179-0-01) der SPD-Fraktion.

 

Der Präsident der Bürgerschaft

. lässt über die Punkte des Änderungsantrages einzeln abstimmen.

. lässt über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

  1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald 1 erlässt für Sondernutzungen durch Gastronomiebetriebe die Gebühren gemäß § 4 der Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald i.v.m.1 Nr. 4.2 der Anlage zur Gebührensatzung sowie für den entsprechenden Anwendungsbereich der Hafengebührensatzung solange, wie die Landesregierung coronabedingte Einschränkungen bei dem Zugang zu den Gastronomiebetrieben festsetzt.1

 

  1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister, die rechtlichen Möglichkeiten zur Nichterhebung der Vergnügungssteuer für den Zeitraum zu prüfen, in dem die Landesregierung den Zugang zu den Gastronomiebetrieben coronabedingt einschränkt 1 und der Bürgerschaft anhand des Prüfergebnisses eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.

 

  1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald2 beauftragt den Oberbürgermeister, bei der Veranstalterin2 des Greifswalder Weihnachtsmarktes auf einen Erlass der Standgebühren für den Weihnachtsmarkt 20212 hinzuwirken und den dadurch bei der Veranstalterin2 entstehenden Einnahmeausfall auszugleichen, soweit die Standgebühren nicht durch entsprechende Zahlungen aus dem Förderprogramm „Überbrückungshilfe III“ ausgeglichen werden. 2

 

1 Änderungsantrag der SPD-Fraktion

2 Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom Einbringer übernommen

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

mehrheitlich

1

2