21.02.2022 - 9.12 Wahlwerbung ja - aber maßvoll und ökologisch

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Die Diskussion wurde gemeinsam mit TOP 9.11 geführt (siehe TOP 9.11).

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt,

 

dass Wahlwerbung nur noch auf zugewiesenen Flächen und in ausgewiesenen Straßen erlaubt ist.

 

Hierfür sollen im Stadtgebiet maximal 50 Bauzäune bzw. Aufsteller zur Verfügung gestellt werden, die von den Wahlvorschlagsträgerinnen innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums zur Plakatierung genutzt werden können. Zudem sind maximal 50 Standorte für Großplakataufsteller auszuweisen und ebenfalls an die Wahlvorschlagsträgerinnen zu vergeben.

 

Es sind auf festgelegte Straßen(abschnitte) begrenzte Möglichkeiten für Plakatwerbung mit ökologischen Auflagen an Lichtmasten zu schaffen und diese sollen nicht in Grünanlagen-, Wald- oder Gewässernähe sein. Es sind feste Kontingente für DIN-A1-Doppelplakate je Wahlvorschlagsträgerin für Listenwahlvorschläge (max. 60) und zusätzliche Kontingente für Einzelbewerbungen und Direktkandidaturen (max. 30), kommunale Personen- (max. 2 je Person) und Direktwahlen (max. 200) sowie direktdemokratische Abstimmungen (max. 200) festzulegen. Die Plakate müssen mit von der Verwaltung ausgegebenen kontingentierten und zuordenbaren Aufklebern versehen werden.

 

Die Verwaltung soll darauf aufbauend gemeinsam mit interessierten Wahlberechtigten, den Bürgerschaftsfraktionen und dem Rechtsamt einen Satzungsentwurf erarbeiten, der den wahlwerblichen Wettbewerb und die Informationsbedürfnisse der Bevölkerung garantiert, aber ökologische, sicherheitsrelevante und demokratieförderliche Zielsetzungen berücksichtigt. Die Verwaltung soll daraus folgend eine rechtskonforme Satzung bzw. Änderung der bestehenden Sondernutzungssatzung, die auch Ordnungsgelder für Zuwiderhandlungen und Ersatzvornahmen enthält, der Bürgerschaft zum Beschluss bis Herbst 2023 vorlegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

mehrheitlich

einige

 

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Anlagen

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