21.02.2022 - 9.2 Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrage...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

Es gibt keine Wortmeldungen.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald über die Aufgabenwahrnehmung durch den Eigenbetrieb Hanse-Kinder zur Prüfung des Anspruches auf Übernahme des Kostenbeitrages gemäß § 90 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 Ziff. 3 SGB VIII i. V. m. § 29 Abs. 2 KiföG M-V und der Bedarfsprüfung gemäß §§ 6 Abs. 2 bis 5, 7 Abs. 3 und 5 KiföG M-V in den Amtsbereichen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, des Amtes Landhagen, des Amtes Lubmin, des Amtes Peenetal-Loitz und des Amtes Jarmen-Tutow gegen Vergütung in Höhe von 129.600,00 € jährlich.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

einstimmig

0

0

 

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Anlagen

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