07.03.2022 - 8.8.1 Änderungsantrag Vergabeverfahren Arndtstraße 2 ...

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Herr Dr. Kerath bringt die Vorlage ein.

 

Im Kriterienkatalog wird beim Punkt 2.8 „Energetische Sanierung“ ein deutlich größeres Schwergewicht erwartet, das bei der Vergabeentscheidung mehr zum Tragen kommt. Gleiches gilt für den Punkt 2.9 „Verwendung ökologischer Baumaterialien bei der Sanierung“. Der Mietpreis und die Dauer der Mietpreisbindung sollten so gestaltet werden, dass auch Bürger mit einem geringen Einkommen die Chance bekommen sollten, in dieses Objekt einzuziehen.

 

Bei alternativen Wohnformen, die sich für dieses Objekt interessieren, sollte die Bewertung gesondert ausgewiesen werden, sodass bei einer finalen Entscheidung bei der Veräußerung des Grundstückes eine Berücksichtigung erfolgen kann.

 

Frau Görs

Warum müssen im Sanierungsgebiet Gebäude verkauft werden?

 

Entsprechend den bestehenden Förderrichtlinien sind Grundstücke in den Sanierungsgebieten zu privatisieren. Erbbaurechte sind somit nicht möglich.

 

Zum Änderungsantrag kritisiert Herr Kremer den Widerspruch, dass man Ansprüche an die Sanierung in den Punkten der energetischen Sanierung und der Verwendung von ökologischen Baumaterialen stellt, aber eine möglichst geringe Miete garantiert werden soll. Um eine hochwertige Sanierung zu vollziehen und im Bewusstsein eines hohen Aufwandes, hat die Verwaltung auf solche Kriterien verzichtet.

 

Herr Dr. Kerath betont, keine Billigsanierung zu wollen. Die Sanierung sollte über den Weg einer längeren Refinanzierung erfolgen.

 

Herr Gabel

Wie soll die Bewertung der alternativen Wohnformen aussehen?

Über zwei separate Aufstellungen, aus denen man auswählt.

 

Herr Kremer

Um ein transparentes Vergabeverfahren herzustellen, müssten dann auch bei Vereinen Punkte vergeben werden. Außerdem muss dann der Begriff „Verein“ näher definiert werden (wäre dann auch beispielweise die WGG darunter zu fassen …).

 

Herr Krüger

Bei den Punkten 2.8 und 2.9 des Änderungsantrages obliegt es den Investoren, ob sie auf diese Punkte einen Schwerpunkt legen. Man sollte auch alle Kontrollfunktionen nutzen, ob letztlich bei der Sanierung der Kriterienkatalog eingehalten wurde und man dann auch ggf. bei Nichteinhaltung Sanktionen durchführt.

 

Herr Liedtke kündigt für den Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit weitere Ergänzungen an.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

3

0

 

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