04.04.2022 - 10.21 Nachhaltiges Management des städtischen Grundst...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.21
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 04.04.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt,
dass das Grundstücksvermögen der Stadt nicht durch Verkäufe verringert werden soll. Stattdessen sind Vermietungen, Verpachtungen oder Erbbaurechtsverträge anzuwenden. Dies gilt nicht bei anderslautenden gesetzlichen Vorgaben und Übertragungen an städtische Gesellschaften und Eigenbetriebe.
Über Ausnahmen
- bei unverhältnismäßig hohem Sanierungsaufwand,
- Sozialwohnungsbau,
- partizipativen Wohnformen,
- Flächentauschen,
- Arrondierungen und
- kleinteiliger Ergänzungsbebauung
entscheidet weiterhin die Bürgerschaft bzw. der Hauptausschuss.
Auch bei Gewerbeansiedlungen in Gewerbegebieten hat die Verwaltung grundsätzlich Vermietung, Verpachtung oder Erbbaurechtsverträge in den Gesprächen, Beratungen und Verhandlungen durchzusetzen. Ist eine solche Ansiedlung für die wirtschaftliche, ökologische und soziale Entwicklung der Stadt von entscheidender Bedeutung, kann aber nur mit Grundstücksverkauf erfolgen, gibt die Verwaltung in der Beschlussvorlage eine entsprechend begründete Empfehlung zum Verkauf. Bei Vorliegen einer solchen Empfehlung müssen auch Grundstücksverkäufe von der Bürgerschaft bzw. dem Hauptausschuss beschlossen werden können.
Zudem ist eine langfristige Strategie des nachhaltigen Managements städtischen Grundstückvermögens zu erarbeiten und der Bürgerschaft vorzulegen. Sie soll insbesondere auch den strategischen Zukauf von Flächen berücksichtigen und weitere Kriterien für Vertragsabschlüsse im Liegenschaftsbereich enthalten. Jede Grundstücksveräußerung ist detailliert und nachvollziehbar vor dem Hintergrund dieser Strategie zu begründen.
Der Beschluss ist mit Wirkung zum 01.01.2023 umzusetzen.