04.04.2022 - 10.27 Kostenerstattung für Sportvereine bei Abriss de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Der Oberbürgermeister bringt die Beschlussvorlage ein.

 

Frau Dr. Schwenke

. berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend, Sport, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen am 07.03.2022, in der die Verwaltung mitgeteilt habe, wie intensiv die Gespräche mit den Sportvereinen und dem Kreissportbund abgelaufen seien und wie groß die Solidarität unter den Vereinen gewesen sei.

 

Frau Horn

. teilt die Meinung von Frau Dr. Schwenke, dass es in der Sitzung des zuständigen Fachausschusses einen konstruktiven Austausch gegeben habe.

 

Frau Prof. Dr. Tolani

. informiert, dass sich verschiedene Sportler*innen an sie gewandt und mitgeteilt hätten, dass sie drei Tage vor der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend, Sport, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen noch keine Einladung zur Sitzung erhalten hätten. Konstruktiver Austausch sei vorhanden, wenn alle an einem Tisch säßen.

 

Herr Rappen

. macht darauf aufmerksam, dass die Verwaltung in der letzten Sitzung der Bürgerschaft – anders als heute – den Eindruck vermittelt habe, dass es keine Lösung für Sportvereine geben werde.

 

Herr Alexander Krüger

. sagt, dass man die Aussage der Verwaltung in der letzten Sitzung unterschiedlich interpretieren konnte. Der Sportbund, die Interessenvertretung aller Sportler*innen in Greifswald, habe sich mit den Sportvereinen mehrfach ausgetauscht und deren Position im Fachausschuss vertreten.

 

Frau Kalhorn hat die Sitzung während des Tagesordnungspunktes verlassen.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Herr Kramer befindet sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.

 

Es wird mit TOP 10.20. fortgefahren.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst zur Unterstützung der vom Abriss der Sporthallen 2 und 3 betroffenen Sportvereine folgenden Beschluss:

 

  1. Bei der Nutzung der neuen Sporthalle des Landkreises in der Wielandstraße 16 und der Sporthallen des BerufsBildungsWerkes in der Warschauer Straße 10 können die entstehenden Mehrkosten, nach Vorlage des entsprechenden Gebührenbescheides, bei der Universitäts- und Hansestadt abgerechnet werden.

 

Die Nutzung weiterer alternativer Sportstätten (z.B. Sporthallen von Schulen in freier Trägerschaft o.ä.) ist auf Antrag im Einzelfall dann möglich, wenn diese aufgrund ersatzlos wegfallender Training- bzw. Wettkampfzeiten in den Hallen 2 bzw. 3 und der alten Sporthalle der beruflichen Schule oder mit dem Neubau der beiden Hallen verbundenen Abgabe von Hallenzeiten an durch den Neubau betroffene Vereine erfolgen soll, bis zu einer Höhe von 20 Euro pro Halle oder 10 Euro pro Hallendrittel bzw. –feld. Die Universitäts- und Hansestadt kann dann im Einzelfall die Mehrkosten im Vergleich zur Nutzung einer stadteigenen Sporthalle erstatten.

 

Dafür werden finanzielle Mittel in Höhe von 24.000,00€ zur Verfügung gestellt.

 

  1. Antragsberechtigt sind ausschließlich Sportvereine und Sportgruppen, die entsprechend der Hallenbelegungspläne in der Sporthalle 2, Sporthalle 3  und/oder der alten Sporthalle der Beruflichen Schule in der Siemensallee angesiedelt waren und nun in andere Sporthallen ausweichen oder Sportvereine und Sportgruppen, die für diese Sportvereine und Sportgruppen ihre bestehenden Hallenzeiten zur Verfügung stellen und andere Sporthallen nutzen müssen, ab dem Zeitpunkt der Sperrung der Hallen 2 bzw. 3.

 

  1. Nicht abrechnungsfähig sind Nutzungsgebühren in anderen Sporthallen oder Sportstätten, außer denen unter Punkt 1 Genannten, und etwaige anfallende Fahrtkosten mit vereinseigenen Kfz, privaten Kfz oder öffentlichen Verkehrsmitteln.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

einstimmig

0

0

 

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