03.05.2022 - 12.1 Außerplanmäßige Auszahlung/Ausgabe für die Erri...

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Klarstellung: Der Standort befindet sich wohl in der Gemarkung Eldena, jedoch in der Ortslage Wieck.

Abstimmungsbegründung: Die OTV Eldena hält eine WC-Anlage am genannten Standort und auch hinsichtlich der Kosteneffizienz nicht für erforderlich. Höhere Priorität haben die Standorte Klosterruine und Strandbad-Ost.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

6

1

 

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