16.08.2022 - 10.2 Bebauungsplan Nr. 114 - Verlängerte Scharnhorst...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.2
- Zusätze:
- neue Version am 10.08.2022
- Datum:
- Di, 16.08.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 60.2 Stadtbauamt/Abteilung Stadtentwicklung/Untere Denkmalschutzbehörde
- Beschluss:
- ungeändert abgestimmt
Wortprotokoll
Herr Wilde bringt die Vorlage ein.
Herr Dr. Bittner hinterfragt die Formulierung „wenn notwendige Mittel gesichert sind“ in der Anlage 1, der Abwägung auf Seite 23. Unter diesem Textabschnitt habe der NABU seine Zustimmung für den Planentwurf verweigert, weil dort das Ziel, ein gutes ökologisches Potenzial sowie die Durchwanderbarkeit für Amphibien herzustellen, als gefährdet angesehen werde.
Herr Wilde erklärt, dass der Graben 25 ein berichtspflichtiges Gewässer nach Wasserrahmenrichtlinie ist. Der Ausbau sei in der langfristigen Planung des Abwasserwerkes enthalten und werde auch durch den Eigenbetrieb durchgeführt. Sobald die Mittel dort vorhanden seien, erfolge die Umsetzung. Der Bau des Schulzentrums habe darauf keine negativen Einflüsse.
Weiter weist Herr Dr. Bittner auf die Beanstandung des NABU hin, wonach die Verwaltung nicht vor Beschluss der Bürgerschaft auf die eingegebenen Stellungnahmen reagieren wird. Diese Art von Beteiligung sieht Herr Dr. Bittner als nicht ausreichend an.
Hierzu erläutert Herr Wilde, dass die erarbeitete Abwägung der Bürgerschaft zur Bestätigung vorgelegt wird. Es sei richtig, dass erst nach dem Votum die Träger der öffentlichen Belange über den Umgang mit ihrer Stellungnahme informiert würden. Dies geschehe im Sinne eines schnellstmöglichen B-Planverfahrens. Bei Widersprüchen gehe man allerdings frühzeitig in den Austausch mit den Beteiligten, um den B-Plan-Entwurf gegebenenfalls anzupassen.
Zuletzt bittet Herr Dr. Bittner um Erklärung, warum der Flächennutzungsplan seit 1999 teilweise wirksam ist. Herr Wilde sagt diese Information über das Protokoll zu.
Anmerkung nachträglich zur Sitzung:
Im Zuge des Feststellungsbeschlusses sowie der Genehmigung des Flächennutzungsplans im Jahr 1999 wurden wenige Flächen aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans aus-genommen. Die Genehmigung des Flächennutzungsplans erfolgte somit mit Ausnahme dieser Flächen. Daraus leitet sich die Bezeichnung „teilweise wirksamer Flächennutzungsplan“ ab.
Anders ausgedrückt: teilgenehmigter Flächennutzungsplan.
Herr König lässt über die Vorlage abstimmen.