17.10.2022 - 9.8 Festlegung von Erheblichkeitsgrenzen für die Er...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

Es gibt keine Wortmeldungen.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Herr Kramer befindet sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die fortwährende Anwendung der Beschlüsse B731-28/18 (Drs. 06/1464) vom 02.07.2018 sowie BV-V/07/0312 vom 01.02.2021 für die zu erstellenden Jahresabschlüsse 2020 und 2021 der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und damit abweichend vom Beschluss der Bürgerschaft B635-23/17 vom 06.11.2017 (Drs. 06/1167.1) eine vorübergehende Anhebung der Erheblichkeitsgrenzen ab 500.000 EUR für die Erstellung der Jahresabschlüsse.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

einstimmig

0

0

 

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