08.11.2022 - 4.1 Zum weiteren Umgang mit Garagen - Keine Kündigu...

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Frau Bruns als Vertreterin der einbringenden Fraktionen der Bürgerschaft erläutert die Veranlassung und die Notwendigkeit des Beschlusses, ein umfassendes ergebnisoffenes Beteiligungsverfahrens zum Thema „Weiterer Umgang mit Garagenkomplexen im Stadtgebiet (städtische Grundstücke“ einzuleiten.

Wegen zahlreicher Wortmeldungen aus dem Kreis der Gäste, deren Status als betroffene Einwohner des Ortsteils oder als außerhalb wohnenden Betroffene im Einzelfall nicht feststellbar ist, wird das Meinungsbild der Gäste eingeholt.

 

Folgende Punkte wurden in der Diskussion angesprochen:

  • Warum soll der Bestandsschutz der Garagen nur 5 Jahre andauern?
  • Bestehen bereits konkrete Pläne für den Bau neuer Häuser auf den Garagengrundstücken?
  • Warum wurden in den Neubauvierteln so viele Wohnungen abgerissen, wenn jetzt der Wohnraum knapp wird?
  • Was geschieht im Sterbefall des Garagenbesitzers, dann Enteignung?
  • Wo soll ich mein Fahrzeug abstellen, wenn die Garage abgerissen ist und dort ein Neubau steht? Platz ist dann nur auf der engen Straße.
  • Im Jahr 2006 wurde einzelnen Garagen Bestandsschutz gewährt. Warum hat diese Bestimmung keine Gültigkeit mehr? Wer kann dieses aufheben?

 

Antworten gab aus dem Publikum Frau Birgit Socher neben den Mitgliedern der OTV:

  • soziale Funktion der Garagen wurde innerhalb der Stadtverwaltung erkannt
  • Studien aus den 1990er Jahren waren u.a. Grundlage der Planung für die Wohnbebauung, damals ging man von einer erheblichen Verringerung der Einwohnerzahl aus und somit wurde Wohnraum abgetragen
  • nunmehr gibt es über 200 Familien, die insbesondere Einfamilienhäuser bauen möchten, dafür werden Baugrundstücke gesucht
  • die abzustimmende Vorlage eröffnet die Möglichkeit einer Diskussion zwischen Stadt und Garageneigentümern
  • Erklärung des Procederes der Aufhebung von Beschlüssen durch die Stadtverordnetenversammlung bzw. bei Neuwahlen
  • hingewiesen wurde mehrmals, dass die OTV nur für Eldena entscheiden kann

 

In der Diskussion wurde erkennbar das alle diese Fragepunkte und die zu lösenden Probleme in dem Beteiligungsverfahren zu behandeln sind, dessen Einleitung mit der vorliegenden Beschlussvorlage beabsichtigt ist.

 

Die OTV stimmt unter großem Beifall der Gäste der Beschlussvorlage einstimmig zu.

(Die meisten Gäste verlassen den Versammlungsraum.)


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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

0