14.11.2022 - 10.14 Satzung über die Erhebung einer Übernachtungsst...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.14
- Datum:
- Mo, 14.11.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:01
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 20.2 Amt für Finanzen/Abteilung Steuern
- Beschluss:
- ungeändert abgestimmt
Wortprotokoll
Die Vorlage wird von Frau Stawinski eingebracht.
Die Verwaltung hat den Prüfauftrag zur Erhebung einer Beherbergungssteuer durchgeführt und die Modellrechnungen (verschiedene Prozentsätze: 4 %, 5 %, 6 % und 7 %) vorgelegt.
Herr Gabel
Warum wurde sich für den unteren Bereich (5 %) entschieden?
Bei den 5 % handelt es sich um einen Vorschlag; die Verwaltung hat sich an den nächsten Städten von Greifswald orientiert. 5 % ist die unterste Schmerzgrenze, höheren Vorschlägen würde die Stadt sehr gerne folgen.
Gibt es die Möglichkeit einer Staffelung (z. B. Unterscheidung zwischen Pension und Hotel)?
Eine Staffelung wäre theoretisch möglich, aber in der Praxis nicht umsetzbar. Im Bereich müsste jeder einzelne Betrieb separat bewertet werden.
Wie ist die Rechtslage mit der Besteuerung für Geschäftsreisende?
Das ursprüngliche Urteil, dass Geschäftsreisende nicht besteuert werden dürfen, wurde mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gekippt.
Mit den Einnahmen sind auch Kosten verbunden; gibt es zur Einführung der Erhebung einer Übernachtungssteuer Kostenberechnungen sowohl verwaltungsseitig als auch vonseiten der Hotels?
Verwaltungsseitig fallen Personalkosten an. Sollte sich zeigen, dass das Bestandspersonal nicht ausreichend ist, muss ggf. reagiert werden. Entstehende Kosten für die Hotels können nicht beziffert werden.
Herr Barsch
Ist eine Staffelung nach Übernachtungspreis möglich (z. B. unter 100 EUR Prozentsatz x, ab 100 EUR ein erhöhter Prozentsatz)?
Zu der Möglichkeit einer Steuerbefreiung für Geschäftsreisende wird ein Änderungsantrag von der SPD angekündigt.
In der Modellrechnung sind Geschäftsreisende eingepriesen.
Können auch für Einrichtungen gemeinnütziger Träger Steuerbefreiungen greifen?
Die Jugendherberge ist nicht konkret befreit, überwiegend aber Kinder und Jugendgruppen.
Herr Dr. Fassbinder rät davon ab, Geschäftsleute oder Gruppen zu befreien, denn die Übernachtungssteuer ist nur sinnvoll, wenn sie möglichst einfach gestaltet wird.
Die CDU-Fraktion verwehrt sich gegen diese Vorlage; es wird ein immenser Aufwand sowohl verwaltungsseitig als auch vonseiten der Hotels.