12.12.2022 - 10.18 Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.18
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 12.12.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 60.2 Stadtbauamt/Abteilung Stadtentwicklung/Untere Denkmalschutzbehörde
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.
Es erklärt sich kein Mitglied der Bürgerschaft vom Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V betroffen.
Herr Rappen
. fragt, ob für die Beschlussfassung von diesen Veränderungssperren nicht eine qualifizierte Mehrheit benötigt werde.
Der Präsident der Bürgerschaft
. verneint dies.
. lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.
Frau Wisnewski und Frau Horn befinden sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.
Beschluss:
- Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt aufgrund von § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467) und der §§ 14, 16 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353), die Satzung über die erste Verlängerung der Veränderungssperre für den räumlichen Bereich des Bebauungsplans Nr. 105 - Steinbeckervorstadt - für ein Jahr, im Sinne des § 14 Abs. 4 BauGB unter Ausschluss des darin enthaltenen Teilbereichs des Sanierungsgebiets „Erweiterung Innenstadt/ Fleischervorstadt“.
- Die Satzung über die erste Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 105 - Steinbeckervorstadt - ist ortsüblich bekanntzumachen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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