12.12.2022 - 10.7 Verpflegungskosten in den Einrichtungen des Eig...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.7
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 12.12.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Hanse-Kinder
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.
Herr Alexander Krüger
. zieht das Fazit aus der Beschlussvorlage, dass Selbstkochen in den Kindertagesstätten mehr Geld einspare, als die Inanspruchnahme von Fremdleistungen. Daher sollte man diesen Weg weiter verfolgen und dafür sorgen, dass Küchen vor Ort mit regionalen Lebensmitteln bewirtschaftet werden können. Dadurch entstünden bessere Preise für die Eltern.
Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.
Beschluss:
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, die Kosten für die Verpflegung in den Kindertageseinrichtungen des Eigenbetriebes „Hanse-Kinder“ wie folgt festzusetzen:
ab dem 01.01.2023 je Portion
in der Krippe/im Kindergarten: |
Mittag 4,00 €; Vesper 0,60 €; Frühstück: 0,60 € inkl. Obst/Gemüse/Getränke |
im Hort: |
Mittag: 5,20 € |
Die monatliche Verpflegungspauschale (Krippe/Kindergarten) beträgt somit 88,40 €.