12.12.2022 - 10.12.1 Änderungsantrag zu: Satzung über die Erhebung e...

Beschluss:
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Wortprotokoll

behandelt unter TOP 10.12

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Erhebung einer Übernachtungssteuer mit Wirkung ab 01.01.2023, die als Anlage 1 der Beschlussvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt wurde, mit folgenden Änderungen: 

 

§4 Bemessungsgrundlage 

(1)Die Steuer bemisst sich nach dem für die Übernachtung geschuldeten Entgelt ohne Umsatzsteuer (Nettoentgelt). Unerheblich ist, ob das Nettoentgelt vom Gast oder einem Dritten geschuldet wird. Im Falle der Belegung eines Zimmers durch mehrere Personen gilt vorbehaltlich einer anderweitigen Abrechnung das nach Köpfen verteilte Gesamtentgelt des Zimmers als geschuldetes Entgelt.

 

§5 Steuersatz 

Die Steuer beträgt 5 Prozent der Bemessungsgrundlage, soweit diese weniger als 100 EUR pro Nacht beträgt. Im Übrigen beträgt die Steuer 7 Prozent der Bemessungsgrundlage. 

 

§7 Steuerbefreiungen 

Steuerfrei sind 

1. im Rahmen von Gruppenreisen Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von 18 Jahre sowie die Übernachtung der zugehörigen Gruppenleiter*innen,

2. alle Übernachtungen in Einrichtungen, die durch eine gemeinnützige Körperschaft betrieben werden bzw. sich in deren Trägerschaft befinden und 

3. alle durch eine laufende Ausbildung veranlassten Übernachtungen. 

 

§ 15 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 01.04.2023 in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

§ 4

20

13

0

§ 5

20

13

0

§ 7

25

6

 

§ 15

20

13

0