16.09.2013 - 6.2 Bildung einer ständigen Einigungsstelle gemäß §...

Zuständigkeit:
einstimmig
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Beratung

Zu TOP: 6.2

Bildung einer ständigen Einigungsstelle gemäß § 63 PersVG M-V

B636-35/13

 

 

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt beschließt die Bildung einer ständigen Einigungsstelle gemäß § 63 Personalvertretungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (PersVG M-V) für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung.

 

Beisitzer:   Herr Kremer  Leiter Immobilienverwaltungsamt

Herr Winckler  Leiter Ordnungsamt

    Herr Wixforth  Leiter Tiefbau- und Grünflächenamt

 

stellv. Beisitzer: Herr Wille  Leiter Amt für Wirtschaft und

       Finanzen

    Frau Hauswald Leiterin Kulturamt

    Herr Kaiser  Leiter Stadtbauamt

 

Als Vorsitzender der Einigungsstelle wird Herr Lübeck, Richter am Arbeitsgericht Stralsund, benannt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt beschließt die Bildung einer ständigen Einigungsstelle gemäß § 63 Personalvertretungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (PersVG M-V) für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung.

 

Beisitzer:   Herr Kremer  Leiter Immobilienverwaltungsamt

Herr Winckler  Leiter Ordnungsamt

    Herr Wixforth  Leiter Tiefbau- und Grünflächenamt

 

stellv. Beisitzer: Herr Wille  Leiter Amt für Wirtschaft und

       Finanzen

    Frau Hauswald Leiterin Kulturamt

    Herr Kaiser  Leiter Stadtbauamt

 

Als Vorsitzender der Einigungsstelle wird Herr Lübeck, Richter am Arbeitsgericht Stralsund, benannt.


Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

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