16.09.2013 - 6.2 Bildung einer ständigen Einigungsstelle gemäß §...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 16.09.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
- Zuständigkeit:
- einstimmig
Beratung
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt beschließt die Bildung einer ständigen Einigungsstelle gemäß § 63 Personalvertretungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (PersVG M-V) für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung.
Beisitzer: Herr Kremer Leiter Immobilienverwaltungsamt
Herr Winckler Leiter Ordnungsamt
Herr Wixforth Leiter Tiefbau- und Grünflächenamt
stellv. Beisitzer: Herr Wille Leiter Amt für Wirtschaft und
Finanzen
Frau Hauswald Leiterin Kulturamt
Herr Kaiser Leiter Stadtbauamt
Als Vorsitzender der Einigungsstelle wird Herr Lübeck, Richter am Arbeitsgericht Stralsund, benannt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen