§ 2 (4) Satz 2 Streichen dieses Satzes
§ 9 (4) e) Streichen dieses Absatzes (ist erledigt)
§ 11 (13) Satz 1: Streichen von „8 Stunden“ und ersetzen durch „9 Stunden“ sowie streichen von „4 Stunden“ und ersetzen durch „5 Stunden“.
Satz 3: Streichen von „40 Stunden“ und ersetzen durch „45 Stunden“ sowie streichen von „20 Stunden“ und ersetzen durch „25 Stunden“
Gemeinsam mit der CDU-Fraktion wird beantragt, noch folgende Ergänzung aufzunehmen:
Sind beide Eltern eines Kindes erwerbstätig, wird folgende Inanspruchnahme ohne zusätzliche Kosten gewährt:
- täglich 9 Stunden bei Vollzeit- und 5-Stunden bei Teilzeitbetreuung
- wöchentlich 45 Stunden bei Vollzeit- und 25 Stunden bei Teilzeitbetreuung
Wichtig bei der ganzen Debatte sei, hebt Herr Dr. Fassbinder hervor, dass die Betreuungszeiten immer weiter ausgedehnt werden. Dabei seien auch die Arbeitgeber in der Pflicht, familienfreundliche Arbeitszeiten zu schaffen.
Für die Verwaltung spricht Herr Hochheim. Im Rahmen seiner Ausführungen weist der Senator darauf hin, dass es Grundschulen gibt, wo es mehr Anmeldungen als Plätze gibt. Außerdem gäbe es das Problem, dass nicht allen Erstklässlern ein Hortbetreuungsplatz angeboten werden kann, weil die Eltern keine Veranlassung sehen, ihre Kinder nach Klassenstufe 3 abzumelden, weil die Hortbetreuung so toll ist.
Herr Spring beantragt entsprechend Geschäftsordnung, erst die Änderungsanträge zu beraten und abstimmen zu lassen.
Der Präsident lässt darüber abstimmen, die Vorlagen getrennt zu behandeln.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei einigen Stimmenthaltungen
beschlossen
Für die Verwaltung erklärt Herr Senator Dembski, dass sich das Defizit im Kita-Bereich aus vielen zusätzlichen Leistungen zusammensetzt, die erbracht werden, obwohl die Verwaltung nicht dazu verpflichtet ist.
Auf Nachfrage von Herrn Dr. Bartels bestätigt Frau Felkl noch einmal, dass im § 9 (4) der Punkt e) weggestrichen werden soll.
Da es keine weiteren Änderungsanträge gibt, lässt der Präsident über die Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen.
Abstimmungsergebnis: § 2 (4) Satz 2 streichen
bei 18 Ja-Stimmen 19 Gegenstimmen und
3 Stimmenthaltungen abgelehnt
§ 9 (4) e) Streichen hat die Verwaltung bereits vorgeschlagen
§ 11 (13) Satz 1: Streichen von „8 Stunden“ und ersetzen durch „9 Stunden“ sowie streichen von „4 Stunden“ und ersetzen durch „5 Stunden“.
Satz 3: Streichen von „40 Stunden“ und ersetzen durch „45 Stunden“ sowie streichen von „20 Stunden“ und ersetzen durch „25 Stunden“
Gemeinsam mit der CDU-Fraktion wird beantragt, noch folgende Ergänzung aufzunehmen:
Sind beide Eltern eines Kindes erwerbstätig, wird folgende Inanspruchnahme ohne zusätzliche Kosten gewährt:
- täglich 9 Stunden bei Vollzeit- und 5-Stunden bei Teilzeitbetreuung
- wöchentlich 45 Stunden bei Vollzeit- und 25 Stunden bei Teilzeitbetreuung
Abstimmungsergebnis: bei 37 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und
2 Stimmenthaltungen beschlossen
Damit lässt der Präsident über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen.
|