21.06.2022 - 3.1 Herstellung der Regionalligatauglichkeit des Vo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Jaap zeigt unaufgefordert an, dass er vorsorglich

. im für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Bürgerschaftssaals Platz nimmt.

. an der Diskussion und der Abstimmung zur Beschlussvorlage nicht teilnimmt.

(§ 24 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern)  

 

Herr Lerm bringt die Beschlussvorlage ein.

Es gibt keine Wortmeldungen.

 

Herr Lerm lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Der Hauptausschuss beschließt:

 

  1.    Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald gestattet dem Greifswalder FC e.V. die Errichtung einer Zaunanlage und Umsetzung bestehender Zaunelemente im Volksstadion, um die Anforderungen des Nordostdeutschen Fußballverbandes e.V. (NOFV) zur Spielberechtigung in der Regionalliga Nordost zu erfüllen. Außerdem gestattet die Universitäts- und Hansestadt Greifswald dem Greifswalder FC e.V. die Installation von Sitzschalen auf den Bänken der Haupttribüne. Für beide Vorhaben ist zwischen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und dem Greifswalder FC e.V. ein Gestattungsvertrag zu schließen. Die Gestattung erfolgt unentgeltlich.                                    

 

  1.    Der Hauptausschuss beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung/Ausgabe in Höhe von 190.000 € für die Errichtung einer Gästetribüne im Volksstadion, um die Regionalligatauglichkeit des Volksstadions zu gewährleisten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

0

0

 

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Anlagen

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