12.06.2023 - 6 Ordnung und Sauberkeit im Ortsteil Riems
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung der Ortsteilvertretung Riems
- Gremium:
- Ortsteilvertretung Riems (OTV Rie)
- Datum:
- Mo, 12.06.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Zu diesem TOP bat die OTV mit Schreiben vom 22.05.2023 und der beispielhaften Benennung von Problemfeldern um die Teilnahme von zuständigen Verwaltungsmitarbeitern, worauf der Oberbürgermeister und Dezernat II schriftlich antworteten.
Antwort vom OB vom 02.06.23:
Gezielte Kontrollen in Bezug auf die Einhaltung der Straßenreinigungssatzung finden durch den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) im Ortsteil Riems (wie auch in den übrigen Ortsteilen) nicht statt.
Bei der regelmäßig stattfindenden Bestreifung des Ortsteils wird allgemein Augenmerk auf die Einhaltung aller städtischer Satzungen gelegt. Etwaige Feststellungen werden aufgenommen und an die zuständigen Fachbereiche im Dezernat II gemeldet. Anzeigen oder eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren bezüglich verletzter Reinigungspflichten gab es im Ortsteil Riems jedoch mindestens seit 2019 nicht.
Antwort vom Dezernat II vom 02.06.23:
Das Tiefbau- und Grünflächenamt hat Ihre zusammengetragenen Punkte weitestgehend beantwortet. Ich hoffe, die Antworten helfen Ihnen in der Diskussion zum Thema Ordnung und Sauberkeit weiter.
Die Teilnahme an der OTV-Sitzung durch das A66 muss ich leider absagen.
- Weil in diversen Diskussionen immer wieder festgestellt werden musste, dass es Unklarheiten hinsichtlich der Rechtslage/ Zuständigkeiten/ Verantwortlichkeiten gibt, wurde Anfang 2018 von der Verwaltung ein Flyer an alle Haushalte verteilt. In dem Flyer wird auch darauf verwiesen, dass die Nichtbeachtung der Straßenreinigungssatzung eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die nach § 61 StrWG-MV mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
- Verteilung in alle Riemser Briefkästen oder an alle Eigentümer?
Eine Verteilung der Flyer über die Briefkästen ist erfolgt.
- Welchen Effekt haben aus Sicht der Stadtverwaltung dieser Flyer bewirkt?
Eine Wirkungskontrolle ist aus personellen Gründen nicht erfolgt.
- Was kann die Stadtverwaltung in ihrem Zuständigkeitsbereich verbessern?
- häufigere Reinigung der Bushaltestellen
Eine häufigere Reinigung der Bushaltestelle ist aus personellen Gründen nicht umsetzbar. Die Beauftragung der Reinigung an einen privaten Auftragnehmer wird derzeit geprüft.
- Reinigung der Hauptverkehrsstraße (An der Wiek)
Im Zuge der anstehenden Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung ist eine Anpassung für die Straße „An der Wiek“ in die Reinigungsklasse 6 (14-tägig) geplant.
Die Gebühren werden entsprechend auf die Anlieger umgelegt.
- Winterdienst ausreichend?
Es sind aus den vergangenen Jahren keine Beschwerden über einen unzureichend durchgeführten Winterdienst bekannt. Der Winterdienst wird daher als ausreichend betrachtet.
- Kehrmaschine 1x im Frühjahr, ggf. auch 1x im Spätherbst (Laub) für alle Straßen? (gibt es natürlich nicht kostenlos!)
Die Straßenreinigung ist laut Satzung auf die Anlieger übertragen. Damit liegt die Reinigung, Beseitigung von Laub bei diesen. Nach Beschlussfassung der Änderungssatzung (Punkt 2) wirdfür die Straße „An der Wiek“ eine Reinigung entsprechend umgesetzt.
- Die 10. Änderungssatzung ist vom 01.02.2021. Auf Seite 18 (Anlage 8, Reinigungsklasse 4 – Riems) steht Wiesenberg – richtig müsste es heißen: Wiesenweg, d.h. bitte bei der 11. Änderungssatzung berücksichtigen.
Vielen Dank für den Hinweis. Er wird berücksichtigt!
die zwei nachfolgenden schriftlichen Wortmeldungen lagen vor, wurden aber nicht im Detail besprochen, (Verein Riemser Möwe e. V muss den Vorschlag noch beraten und Herr Schnell will mit seinen Anliegen die Bürgersprechstunde des OB besuchen).
Das Ergebnis bleibt abzuwarten – WV 4. Sept.
F. Conraths:
kann sich grundsätzlich vorstellen, dass der Verein Riemser Möwe e. V. sich an Reinigungs- und Aufräumaktionen beteiligt, nicht nur bei „Greifswald räumt auf“
Ingmar Schnell:
→ Gibt es Verhaltensregeln für den Riems bei hoher Trockenheit bzw. Silvester?
→ Die Verkehrssicherheit am Weg von der Straße Am Rundling zur Bushaltestelle ist durch folgende Punkte beeinträchtigt:
- der Handlauf am untersten Treppenabsatz ist defekt
- die Gehwegplatten liegen nicht mehr grade, weshalb zahlreiche Absätze (Stolperstellen) vorhanden sind
- ein Trampelfahrt führt direkt zum Gristower Deiche bzw. Hügel im Ortseingang, wo Autofahrer die Fußgänger bzw. Radfahrer schlecht sehen können, wenn diese die Straße überqueren
- der alte Außenzaun neben dem Weg ist defekt
- Verschmutzung nimmt zu, weil viele Hundehalter, Kinder und Anwohner den Weg nutzen.
Hr. Schnell ist nicht länger bereit die Verantwortung sowie Kosten für einen öffentlichen Weg zu tragen und diesen weiter zu bewirtschaften, weil eine Instandsetzung/Erneuerung notwendig ist. Auch die Unterhaltsreinigung, der Grünschnitt, Winterdienst, die Haftpflichtversicherung und
die Grundsteuer verursachen ihm Kosten.
Sein Vorschlag: Nutzungsvereinbarung mit der Stadt Greifswald über den Gehweg und eine Kostenpauschale für den künftigen Unterhalt. Die Erneuerung vom jetzigen defekten Gehweg müsste die Stadt Greifswald natürlich auch inklusive Planung, Auftragsvergabe und Überwachung der Arbeiten sowie den damit verbundenen Baukosten übernehmen.
Insbesondere der Zustand der Bushaltestellen wird nach wie vor als unbefriedigend angemahnt, die still gelegte Haltestelle am Roten Haus ist z.B. von Unkraut schon völlig zugewuchert!!!
Die Sauberkeit um die Mülleimer, insbesondere zur Herings- und Hornfischsaison (Fischinnereien!) und während der Sommermonate, ist völlig inakzeptabel; Vögel und Waschbären räubern auch die neueren Müllsammler aus –> es wären welche mit richtigem Deckel erforderlich, Leerung am WE ungünstig, da dann die Abfälle der Wochenendbesucher die ganze folgende Woche vor sich hin verderben –> günstiger wäre sicher montags.
Außerdem Bitte um Prüfung, ob wenigstens während der Hornfischzeit (Mai) aufgrund der vielen Angler am Beginn der Insel (und ggf im Bereich an der Brücke) ein großer Müllcontainer aufgestellt werden kann.
Ungepflegte Grundstücke („Hexenhaus“ Ringstraße 10, Wiesenweg wuchert zu, rostiges Auto im Vorgarten Hauptstraße 6, Röhrerhaus, …) – inwiefern kann Stadt Einfluss nehmen?
Die OTV hat in den vergangenen Jahren immer wieder auf Missstände aufmerksam gemacht, vermisst aber eine angemessene Unterstützung durch die Verwaltung, bzw. eindeutige Aussagen, welche unserer Erwartungen warum nicht erfüllbar sind.
Vorschläge der OTV:
1. Ortsrundgang mit einem zuständigen Verwaltungsvertreter – wir bitten um Terminvorschlag
2. Erneute Flyer-Verteilung an alle Hausbesitzer und Liegenschaftseigentümer
Die Flyer wurden 2018 an alle Haushalte verteilt, damit nicht aber zwingend an alle Eigentümer, besonders nicht die Großen. Außerdem haben seither Eigentümerwechsel stattgefunden.
3. Stadtinformation bitten, uns Greifer sowie Handschuhe und Mülltüten zur Verfügung zu stellen. Die sollen im OT-Zentrum deponiert werden, um sie „freiwilligen Müllsammlern“ zur Verfügung stellen zu können.
4. Auf der Website der OTV eine Seite zum Anbieten von Nachbarschaftshilfe bzw. Kompetenzen einrichten (könnte z.B. auch die Straßenreinigung sein, wenn mal jemand Hilfe braucht)
5. Unseren Kontaktbeamten von der Polizei bitten, auf Wildparker auf dem Damm und Umweltverschmutzer ein wachsames Auge zu haben.
6. Die Stadtverwaltung möge prüfen, ob die Bohlen am Damm hinter den Bänken versetzt werden können oder der Graben verlängert werden kann, damit dort keine Fahrzeuge mehr stehen.