16.01.2023 - 9.11 Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansesta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.11
- Datum:
- Mo, 16.01.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 20 Amt für Finanzen
- Beschluss:
- behandelt
Wortprotokoll
Nach Diskussion zur weiteren Verfahrensweise zum Haushalt schlägt Herr Dr. Kerath eine Sondersitzung am 31.01.2023 vor.
Frau Socher gibt die Hinweise: Laut Kommunalverfassung gibt es keine „Sondersitzungen“, sondern nur „Dringlichkeitssitzungen“. Eine Fraktion kann auch nur 1 x zu einem Sachverhalt eine Dringlichkeitssitzung beantragen.
Über den vorgeschlagenen Termin zur Sondersitzung wird abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen, 1 Stimmenthaltung
Da sich Frau Stawinski zeitgleich noch im Sozialausschuss befindet, wird eine Pause eingelegt (19:42 Uhr bis 20:03 Uhr).
Einleitend erklärt Herr Dr. Fassbinder die schwierige Situation der Haushaltsaufstellung (u. a. Erhöhung der Energiepreise und Baukosten, Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst, Zinsentwicklung). In den nächsten Tagen wird noch eine Liste zur Information verschickt mit Maßnahmen, die ursprünglich vorgesehen waren, die aber aufgrund der Haushaltssituation seitens der Verwaltung vorab gestrichen wurden.
Frau Stawinski stellt den Entwurf der Haushaltssatzung vor. Die Präsentation liegt dem Protokoll als Anlage bei.
In der Haushaltssatzung im § 3 „Verpflichtungsermächtigungen“ ist für 2023 ein Fehler aufgetreten. Statt 17.736.100 EUR muss hier der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 29.412.600 EUR korrigiert werden.
Der derzeitige Haushaltsentwurf spiegelt sich in der Rubikonauswertung (Beurteilung der Leistungsfähigkeit) negativ wider. Die Stadt steht mit einer weggefallenen dauernden Leistungsfähigkeit zu Buche. Dies alleine wäre ein Grund, dass die Rechtsaufsichtsbehörde die Stadt mit einem Haushaltssicherungskonzept beauflagt. Sie gehen aber davon aus, dass die Jahresergebnisse tatsächlich nicht so negativ ausfallen werden. In den Gesprächen hat die Rechtsaufsichtsbehörde angedeutet, sich erst einmal die Zahlen von 2023 anzusehen und der Stadt kein Haushaltssicherungskonzept aufzuzwingen. Die Stadt hat somit die Chance, aus eigenen Bemühungen (Verwaltung + Politik) eine Wende hinzubekommen.
Herr Evers
Die Entwicklung des Eigenkapitals ist positiv zu bewerten; es ist deutlich gestiegen (von 2012 = 491 Mio. EUR auf jetzt 565 Mio. EUR).
Inwieweit ist das Amt für Finanzen personell ausgestattet, um die fehlenden Jahresabschlüsse aufzuholen?
Frau Stawinski: In der Kämmerei war in den letzten Jahren ein deutlicher Umschwung spürbar. Die Fluktuation ist nach wie vor vorhanden. Die vorhandenen Mitarbeiter schaffen das Pensum parallel nicht. Durch fehlende Bewerber können die Stellen nicht besetzt werden bzw. brauchen auch keine zusätzlichen Stellen geschaffen werden.
Gibt es für das Jahr 2021 schon einen Gewerbesteuerbescheid, um die Gewerbesteuereinnahmen für 2021 einzubuchen?
Frau Stawinski: Nein. Ende 2022 fand erst die Abstimmung dazu statt. Bei der Wahl, es noch in 2022 hineinzugeben oder in 2023 zu verbuchen, wurde sich für die letztere Variante entschieden, um der Rechtsaufsichtsbehörde zu zeigen, dass die Leistungsfähigkeit noch für ein Jahr gegeben ist.
Wann kommt der Haushaltsband II?
Frau Stawinski: Er ist heute fertiggestellt und wird in den nächsten Tagen in Allris eingestellt.
Herr Rappen
Wann wird die Veränderungsliste zur Verfügung gestellt?
Frau Stawinski: Sobald die vorbereitete Beschlussvorlage freigegeben wird, kann auch die Veränderungsliste eingesehen werden.
Frau Socher
Wie hoch ist die beabsichtigte Kreditaufnahme?
Frau Stawinski: In 2023 42.879.400 EUR und in 2024 42.253.900 EUR.
Gibt es einen „Plan B“, falls diese Kredite durch die Rechtsaufsichtsbehörde nicht genehmigt werden?
Frau Stawinski: In der Prioritätenliste sind 3 Kategorien ausgewiesen (Kategorie 1 = begonnene Maßnahmen bzw. Maßnahmen, wozu die Stadt verpflichtet ist; Kategorie 2 = beabsichtigte Maßnahmen unter 50 TEUR; Kategorie 3 = beabsichtigte Maßnahmen über 50 TEUR). Schon um die Kategorie 1 fortzuführen, benötigt die Stadt die Kreditaufnahme. Für die Kategorien 2 und 3 verbleibt kaum Spielraum. Falls die Bewilligungen für die Kreditaufnahmen verwehrt werden, müssen bereits begonnene Maßnahmen gekippt werden (nach Unterscheidung gesetzlich verpflichtet/freiwillig).
Herr Rappen
Welche Einnahmen werden aus den Beteiligungen erwartet und welche Zuschüsse sind zu zahlen?
Frau Teetz: Die genauen Zahlen sind dem Band II der Übersicht zu den Haushaltsbeziehungen zu entnehmen. Die größte Veränderung ist die verringerte Gewinnausschüttung der WVG (von sonst 4 Mio. EUR kommen 1,5 Mio. EUR).
Wird es verfahrenstechnisch dann eine einzelne Haushaltsgenehmigung für 2023 geben?
Frau Stawinski: In Beratungen mit der Rechtsaufsichtsbehörde und in Abstimmungen mit anderen großen Kommunen würde die Stadt verfolgen, zunächst nur die Genehmigung für 2023 zu erhalten. Für 2024 ist vorgesehen, im Nachgang eine Teilprüfung von der Rechtsaufsichtsbehörde herbeizuführen und ggf. bei neuen Erkenntnissen bis Ende 2023 einen Änderungsbeschluss als Ergänzungsbeschluss dazu zu fassen. Nach Vorabsprachen mit der Rechtsaufsichtsbehörde wird dann gemeinsam Ende Oktober 2023 besprochen, wie es um den Haushalt 2024 aussieht, sodass Anfang 2024 ggf. mit einer Genehmigung des Haushaltes für 2024 gerechnet werden könnte.
Herr Krüger
1) Warum muss der Kommandowagen in der Feuerwehr ausgetauscht werden?
Herr Winckler: Der Kommandowagen ist das Einsatzfahrzeug des Einsatzleitdienstes. Es handelt sich um einen 10 Jahre alten DACIA, der maximal untermotorisiert ist. Im Rahmen der Gefährdungsanalyse musste in den letzten Jahren zur Kenntnis genommen werden, dass die Führungskräfte der Feuerwehr „Beinah-Unfälle“ der schwersten Art hatten, weil das Fahrzeug untermotorisiert ist. Das Fahrzeug ist abgeschrieben, es wird eine Ersatzbeschaffung benötigt.
2) Warum sollen erneut Sportgeräte in der Feuerwehr angeschafft werden?
Herr Winckler: Es wurden bisher qualitativ vernünftige Sportgeräte erworben. Durch Abschreibungen sollen einzelne Geräte ausgetauscht werden.
Herr Winckler sagt eine schriftliche Untersetzung der Fragen 1) und 2) zu.
Im Bauhof ist ein Fahrzeugzuwachs in Höhe von 2,6 Mio. EUR geplant. Sind diese an Stellen gekoppelt oder erfolgt hier ein Austausch von Altgeräten?
Herr Schick: Der Fahrzeugzuwachs liegt zum einen im Stellenzuwachs und zum anderen im Austausch von alten Geräten begründet.
Herr Dr. Kerath
Wie ist der Stellenaufwuchs im Rahmen der Personalkostensteigerungen ab wann eingepreist?
Frau Stawinski: Es wird grundsätzlich so geplant, dass diese Stellen erst frühestens ab Mitte des Jahres finanziell wirksam werden. In der vorzeitigen Haushaltsführung ist man bemüht, keine Stellen auszuschreiben, die nicht zwingend erforderlich sind. Zudem sind diese Stellen im Haushaltsplan gestaffelt dargestellt.
Ist das Humboldt-Gymnasium in der Planung enthalten?
Frau Stawinski: Anteilig wurden Mittel ab 2024 für die Planung in den Krediten berücksichtigt. Da die Maßnahme aber dann 2026 noch nicht abgeschlossen wird, werden in den Folgejahren neue Kredite hinzukommen.
Herr Manske: Ab 2025 sind Planungsleistungen für das Gymnasium vorgesehen; mit dem Bau kann dann frühestens 2027 begonnen werden.
Herr Krüger
Im Haushalt erscheint eine Position zur Lichtsignalanlage Platz der Freiheit. In diesem Zusammenhang wird an einen damaligen Konsens erinnert, dass im Zuge der Erneuerung dieser Lichtsignalanlage auch die Diagonalquerung gebaut wird.
Herr Schick: Die im Haushalt dargestellten 120 TEUR sind „nur“ für Hardware und das Steuergerät angedacht. Die jetzige Technik stammt aus den 90iger Jahren. Es ist keine Überplanung des gesamten Kreuzungsbereiches angedacht.
Herr Rappen
Seit längerer Zeit wird in der Prioritätenlisten die Bahnparallele geschoben. Wann kann der Vorgang abgeschlossen werden?
Frau Stawinski: Es handelt sich um ein Rechtsverfahren, das immer noch anhängig ist. Nach aktuellem Stand wird davon ausgegangen, dass dieses Verfahren 2023/2024 abgeschlossen werden kann. Da es aber ungewiss ist, müssen die Mittel als Inanspruchnahme von Rückstellungen eingeplant werden. Durch die Rückstellungen ist diese Position im Aufwand zwar beglichen, aber für den Zahlungsfluss selbst ist das Geld nicht da. Es muss immer wieder neu eingeplant werden, solange es nicht vorgetragen werden kann.
Was verbirgt sich hinter EDV divers (0,5 Mio. EUR)?
Frau Stawinski: In der Prioritätenliste vom 16.12.2022 gibt es einen separaten Reiter für EDV sonstiges. Dort sind alle Positionen im Detail dargestellt.
Wie begründet sich der Zuschuss für den Tierpark in Höhe von 300 TEUR?
Herr Dr. Fassbinder: Die 300 TEUR werden nicht als „Zuschuss“ gesehen. Im Vergleich zu anderen Städten entspricht diese Summe noch einem sehr geringen Betrag.
Frau Socher
Im Vorbericht wurde ausgeführt, dass die Zuweisungen vom Land nach den §§ 23, 24 des FAG M-V von 2023 bis 2026 erheblich sinken; mit welcher Begründung hat das Land so agiert?
Frau Stawinski: Mit der Novellierung 2020 wurde von vornherein gesagt, dass für § 23 (Infrastrukturpauschale) nur in den ersten beiden Jahren 150 Mio. EUR angesetzt werden und dann eine Senkung auf 100 Mio. EUR erfolgt. Auf dem Kommunalgipfel wurde der Zuschuss wieder auf 150 Mio. EUR hochgesetzt. Mehr wird es aber definitiv nicht geben. Die Übergangszuweisung, § 24, wurde auch nur als solche gesehen und fällt demzufolge weg.
Herr Glawe hatte zum Theater zugesichert, dass für die Sanierung des Theaters 10 Mio. EUR vom Land ausgereicht werden. Im Haushaltsplan ist dazu bei den Städtebaufördermitteln nur eine knappe Mio. EUR verankert. Werden in dieser Position noch mehr Mittel erwartet?
Frau Stawinski: Die 10 Mio. EUR sind im Städtebaulichen Sondervermögen eingeplant. Aktuell stehen dort 31,5 Mio. EUR.
Herr Gabel
Warum verringern sich die Schlüsselzuweisungen ab 2026?
Frau Stawinski: Die Schlüsselzuweisungen sinken nicht ab 2026, 2026 sind sie höher als 2025. Anhand der positiven Erträge, gerade bei den Steuereinnahmen, ist 2 Jahre später ein Einbruch bei den Schlüsselzuweisungen erkennbar. Eine hohe Steuerkraft in 2023 würde somit zu niedrigeren Schlüsselzuweisungen in 2025 führen.
Kürzung der Katenkastrationskosten: Auf welcher Grundlage kommt der neue Wert von 2 TEUR zustande? Ist dies ein Stand bisheriger Kosten dafür?
Frau Stawinski: Der vorherige Ansatz von 4 TEUR/Jahr wurde aufgrund der Vorjahresergebnisse und Erfahrungswerte auf den tatsächlichen Bedarf angepasst.
Theater: Wie setzen sich die steigenden Kosten zusammen?
Herr Manske: Die Kosten setzen sich aus der Kostenberechnung zusammen, die Ende 2021 ermittelt wurde. Durch Kostensteigerungen wurden diese angepasst und mit einem zusätzlichen „Pfuffer“ versehen.
Energiekosten: Wie können städtische Gebäude, die aber durch andere Institutionen bewirtschaftet werden und wo die Stadt eh große Anteile der Betriebskosten trägt (z. B. Klex) in den Versorgungsvertrag der Stadt mit den Stadtwerken eingebunden werden? Die Stadt selbst hat wohl einen 10-jährigen stabilen Versorgungsvertrag mit den Stadtwerken.
Herr Kremer: Die Stadt hat keinen 10-jährigen Vertrag mit den Stadtwerken. Bei der Fernwärme werden die Preise vierteljährlich erhöht, wie bei jedem Bürger auch. Die Stromlieferung wurde seinerzeit ausgeschrieben. Es wurde ein 2-Jahres-Vertrag mit der Stadtwerke Greifswald GmbH für die städtischen Gebäude und die Straßenbeleuchtung zu gesonderten Konditionen abgeschlossen. Sie enthalten nicht die Gebäude und Liegenschaften, die die Vereine selber angemeldet haben. Auf die vom Land und Bund beschlossene gesonderte Förderung für kulturelle, sportliche und soziale Einrichtungen müssen die Vereine selbst agieren.
Ist beim Ausbau der LED-Straßenlaternen auch ein Contracting vorgesehen?
Herr Schick: Es wurden für die Haushaltsplanung 150 TEUR für die LED-Umrüstung angemeldet. Ein Contracting ist hierfür nicht vorgesehen.
Konzepterstellung Klimaneutral 2035 – wie kommen wir mit eigenen Personalkräften zu einem Grundkonzept?
Herr Kaiser: Durch eigenes Personal kann gegenwärtig nur der Maßnahmenkatalog des Masterplankonzeptes geprüft und ggf. zeitlich angepasst werden. Für eine Gesamtkonzepterstellung sind die Personalressourcen nicht vorhanden.
Herr Liedtke
Kann unter Umständen die Genehmigung des Haushaltes für 2023 schon im 2. Quartal 2023 von der Rechtsaufsichtsbehörde erwartet werden?
Frau Stawinski: Die Genehmigung hängt von der Beschlussfassung der Bürgerschaft ab. Mit dem Beschluss wird eine zeitnahe Umsetzung (Anpassung Zahlen/Vorbericht) erfolgen, sodass der Haushalt dann auch schnellstmöglich zur Rechtsaufsichtsbehörde verschickt werden kann. Eventuell kann dann im Frühsommer mit einer Genehmigung gerechnet werden.
Herr Evers
Warum geht das Friedhofswesen von -250 TEUR in 2021 auf jetzt -1 Mio. EUR? Warum erfolgt keine kostendeckende Betreibung? Auch beim Krematorium ist diese Entwicklung zu sehen.
Herr Schick: Im Krematorium mussten, um die Funktionsfähigkeit der beiden Öfen zu erhalten, hohe finanzielle Mittel angemeldet werden. Die Begründung für das Friedhofswesen wird nachgereicht.
Der Seehafen Ladebow soll in den Jahren 2025/2026 ausgeglichene Ergebnisse zeigen, davor bewegt man sich im Minusbereich. Ist diese Entwicklung realistisch?
Herr Schick sagt eine Nachreichung der Beantwortung zu.
Herr Rappen
In den Videopräsentationen zu den Teilhaushalten wurden Gebührenerhöhungen für kulturelle Einrichtungen erwähnt. Wie ist der Sachstand?
Frau Hauswald: Für die Stadtbibliothek, St. Spiritus und für die Musikschule sind Gebührenerhöhungen (20 %) vorgesehen. Auch wird geplant, für Musikschüler*innen und Bibliotheksnutzer*innen, die ihren Wohnsitz nicht in Greifswald haben, die Gebühren gegenüber den Nutzenden in Greifswald zu erhöhen (5 %), um so höhere Einnahmen zu generieren.
Herr Dr. Fassbinder: Die Gebührenordnungen für die einzelnen Einrichtungen werden überarbeitet und den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Mehreinnahmen sind bereits im Haushalt einkalkuliert.
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