16.01.2023 - 9.2 Zuschuss für die Täterberatungsstelle Greifswald

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Frau Kowalzyck bringt die Vorlage ein. Der Zuschuss für die Täterberatungsstelle wurde bewusst nicht in den Haushalt aufgenommen, weil es letztlich einer Grundsatzentscheidung der Bürgerschaft bedarf. Das Land plant eine Evaluierung des Netzwerkes; man erhofft sich dann im Ergebnis mittelfristig (in zwei bis drei Jahren) eine Ausfinanzierung. Bis dahin ist allerdings noch ein Zuschuss nötig, anderenfalls muss die Täterberatungsstelle geschlossen werden.

 

Herr Dr. Kerath

In der Sachdarstellung ist aufgeführt, dass das KDW jährlich 10 TEUR benötigt, um die Beratungsstelle aufrechtzuerhalten. Reichen die beantragten 5 TEUR aus?

Frau Kowalzyck: Laut Aussage des Täterberaters leistet das KDW einen gewissen Eigenanteil; die 5 TEUR sind ausreichend.

 

Herr Rappen

In den Videos zu den Teilhaushalten wurde das Thema schon vor einiger Zeit angesprochen. Warum kommt die Vorlage erst jetzt? Wurde gegenüber dem Land versucht, höhere Zuschüsse zu erwirken?

Herr Dr. Fassbinder: Das Grundsatzproblem besteht darin, dass der Kreis sich immer weiter aus diesen Aufgaben zurückzieht. Die Stadt hat dann die Alternative, entweder dieses Angebot zurückzunehmen oder selber zu finanzieren. Am Ende wird es immer eine politische Entscheidung sein.

 

Herr Krüger stellt klar, dass es sich um pflichtige Aufgaben des Landkreises handelt.

 

Über die Vorlage wird abgestimmt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

0

3