08.05.2023 - 9.1 9. Änderungssatzung der Benutzungs- und Gebühre...

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Herr Sappelt bringt die Vorlage ein. Die Änderungssatzung resultiert aus der Haushaltsplanung 2023/2024, wo eine Erhöhung der Einnahmen aus Unterrichtsgebühren um 25 % festgelegt wurde. In der neuen Satzung wird erstmals unterschieden zwischen auswärtigen und ansässigen Schüler*innen. So werden die Tarife für Greifswalder Schüler*innen um 23,5 % und für Schüler*innen außerhalb von Greifswald um 28,5 % angehoben.

 

Herr Rappen: Warum zeigt die Gebührenstruktur im niederschwelligen Bereich (z. B. musikalische Früherziehung, Musikkarussell, Ballett für kleine Kinder) den höchsten und im Einzelunterricht sowie bei den Erwachsenen den niedrigsten Kostendeckungsgrad auf?

Herr Sappelt: Bei den Gruppenangeboten macht die Masse den Kostendeckungsgrad aus.

 

Frau Görs: Wie ist die derzeitige Auslastung und gibt es Ermäßigungen (z. B. Kultur- und Sozialpass)?

Herr Sappelt: Ermäßigungen sind in der Änderungssatzung geregelt; die aktuellen Schülerzahlen werden nachgereicht.

 

Herr Dr. Kerath: Wie ist die Unterscheidung zwischen auswärtigen und ansässigen Schüler*innen in Höhe von 5 % zustande gekommen?

Herr Sappelt/Herr Dr. Fassbinder: Hintergrund ist die Vorgabe der Haushaltsplanung zur Zielerreichung; die Höhe von 5 % war eine willkürliche Festsetzung, es gibt keinen sachlichen Grund. Eine Differenzierung war gewollt (die Höhe kann diskutiert werden), weil im Gegensatz zu anderen Musikschulen die Stadt vom Landkreis keine Unterstützung bekommt.

 

Herr Jaap: Was sind die Kostentreiber in der Musikschule?

Herr Sappelt: Personal- und Energiekosten

Herr Jaap: Wird die Erhöhung Auswirkungen auf die Auslastungen haben?

Herr Sappelt: Es wird davon ausgegangen, dass die Auslastungszahlen gleich bleiben.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

4

0