19.06.2023 - 5 Mitteilungen der Verwaltung

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Wortprotokoll

Herr Dr. Fassbinder beantwortet die ihm vorab zugegangenen Fragen zur:

Haushaltsgenehmigung

Der Entwurf der Haushaltsgenehmigung ist am Freitag, den 16.06.2023 eingegangen. Prinzipiell wurde der Haushalt genehmigt, aber nur für 2023 (war aber auch laut Absprache bekannt) und der für 2024 zurückgestellt – es müssen noch weitere „Hausaufgaben“ erledigt werden.

Einige Projekte werden zurückgestellt, weil Schwerin noch Fragen hat oder weiterer Klärungsbedarf besteht.

 

Es gibt 2 grundsätzliche Vorgehensweisen:

1. Alles abarbeiten und dann den Haushalt akzeptieren oder

2. Wir akzeptieren das, was bereits genehmigt wurde (das ist der Großteil) und versuchen, den restlichen Teil so nach und nach abzuarbeiten.

 

Die 2. Variante hat den Vorteil, dass die vorläufige Haushaltsführung aufgehoben wird und wir mehr Zeit haben, die anderen Sachen abzuarbeiten. Wir haben uns für diese Variante entschieden. Wir werden morgen (20.06.2023) Schwerin informieren, dass wir einverstanden sind mit dem Entwurf und rechnen dann nächste Woche mit der endgültigen Ausfertigung zur Haushaltsgenehmigung.

 

Was sind die Festlegungen dort?

Im Prinzip genehmigt, eindeutig festgelegt ist aber, dass der Stellenaufwuchs nicht in der Form stattfinden darf, wie beantragt. Es wird verlangt, ein Sperrvermerk zu machen bei der Stelle des Kinderbeauftragten und bei den Stellen der Mitarbeiter im Grünflächenbereich – das kam sehr überraschend, aber wir müssen diese Anordnung umsetzen.

Bei den beiden großen Projekten „Neues Schulzentrum“ und „Amtsgericht“ müssen wir Zuarbeiten leisten.

Es sind auch ein paar kleinere Projekte, z. B. Rosengarten, Heinrich-Heine-Straße und der Bauhof betroffen, wo entweder Sachen zurückgestellt wurden, die relativ unproblematisch sind oder weil wir hier auch noch gar nicht so weit sind.

Hierzu wird es dann Einzelentscheidungen vom Innenministerium geben, ob sie mit unserer Nachreichung zufrieden sind oder nicht.

Der weitere Zeitplan sieht vor, dass wir bis zum 15.09.2023 mit Stand 31.08.2023 unsere Erwartungen für 2024 liefern - also einerseits den aktuellen Stand für 2023, aber auch Erwartung für 2024. Wir werden keinen Nachtragshaushalt machen müssen, sondern einen Ergänzungsbeschluss. Dafür wird eine Sondersitzung der Bürgerschaft und vorher des Finanzausschusses benötigt, damit die Unterlagen, die wir dann versenden, zusätzlich entschieden werden. Geplanter Termin dafür ist voraussichtlich die 2. Septemberwoche, damit die Einreichung der Unterlagen fristgemäß erfolgen kann und wir dann somit in 2024 in keine Phase der vorläufigen Haushaltsführung kommen.

 

Bei Eingang des endgültigen Entscheids wird dieser an den Vorsitz umgehend weitergeleitet.

 

Herr Rappen gibt die Runde frei für noch offene Fragen.

 

Herr Jaap fragt:

Sind denn schon so früh für das nächste Jahr aktuelle Zahlen zu erwarten, d. h. interne Zahlen (Einnahmeerwartungen, Ausgabeerwartungen), dass man überhaupt was Sinnhaftes diskutieren kann?

 

Antwort Herr Dr. Fassbinder:

Ja, wir haben natürlich schon einen Überblick, z. B. über die Gewerbesteuer oder wir haben bis dahin schon neue Zahlen aus Schwerin. Diese sind alle vorläufig, aber wir haben schon eine Basis, was wir für Ausgaben haben in 2024.

 

Herr Rappen erkundigt sich nach dem Stellenplan?

5 Stellen sind benannt. Ist es damit abgeschlossen oder gibt es noch weitere Anmerkungen zum Stellenplan?

 

Antwort Herr Dr. Fassbinder:

Nein. Es betrifft 5 Stellen für diesen Sperrvermerk - und sie haben lediglich darauf hingewiesen, dass es die Stelle des Kinderbeauftragten und die Stellen des Grünflächenamtes sind.

 

Die 2. Frage von Herrn Rappen bezieht sich auf die Errichtung des Schulzentrums, was Schwerin zu bemängeln hat.

 

Antwort Herr Dr. Fassbinder:

In beiden Fällen muss die Wirtschaftlichkeit erläutert werden. Das ist wohl die Hauptthematik. Schwerin hat grundsätzlich nicht beide Projekte in Frage gestellt.

 

Herr Dr. Fassbinder äußert sich zu weiteren Fragen, die ihm im Vorfeld geschickt wurden:

 

Auftritt Zirkus BEROLINA wegen Seelöwen

Hier gab es 2 Verwaltungsgerichtentscheidungen, die unsere Satzung angegriffen haben, die aber beide abgelehnt wurden. Also der Zirkus wird nicht auftreten.

Fragen zum Umgang mit dem Gerichtsurteil zum Anwohnerparken

Es gab einen positiven Gerichtsentscheid in Freiburg zu der dortigen Satzung zum Anwohnerparken. Diese Satzung wurde in höherer Distanz für „nicht gültig“ erklärt. Das heißt aber für uns nicht automatisch, dass wir keine gültige Satzung haben. Die haben wir weiterhin, aber natürlich sind wir aufgerufen, unsere zu überarbeiten, da sie irgendwann nicht mehr gültig sein wird. Das heißt, wir arbeiten im Moment an der rechtlichen Situation. Einiges kann man der Pressemitteilung entnehmen, aber nicht alle Punkte. Insofern würden wir dann, wenn das Urteil vorliegt, die Satzung ändern

Fragen zum Theater Vorpommern, zu den Spekulationen in der OZ online zur finanziellen Schieflage

Das sind Spekulationen, die permanent wiederholt werden und immer mit den gleichen Argumenten, die aber nicht stimmen. Das Theater Vorpommern steht finanziell stabil dar.

 

Frau Teetz informiert darüber, dass die Genehmigungen für die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Wirtschaftspläne aller 3 Eigenbetriebe auch eingegangen sind.