11.09.2023 - 9.6 Pachtnachlässe auf städtischen landwirtschaftli...

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Die Vorlage wird durch Herrn Krüger eingebracht. Landwirtschaftlichen Betrieben soll 5 % Pachtnachlass gewährt werden, wenn diese das „Reduktionskonzept biodiversitätsgefährdende Stoffe“ einhalten. Die Stellungnahme der Verwaltung wird Berücksichtigung finden und in einigen Punkten eingearbeitet. Es ergeben sich diesbezüglich Nachfragen: Warum soll der Nachlass bei 35 Punkten in der Checkliste gewährt werden (aktuell sind 30 gefordert)? Im Reduktionskonzept, so Frau Kowatsch, ist bei der Auswertung der Ergebnisse eine Staffelung enthalten. Es geht farblich bis dunkelgrün, ab 35 ist hellgrün; hellgrün stellt schon eine Leistung dar, die honoriert werden sollte. Da die Umsetzung zu Mindereinnahmen von ca. 17.500 EUR führt, wird von der Verwaltung eine Deckungsquelle erwartet; Herr Krüger benennt hierfür „einzusparende Stellen“ aus dem laufenden Haushaltsjahr. Herr Kremer ergänzt, dass die Mindereinnahmen in Höhe von 17.500 EUR nur die derzeitigen Verträge betreffen. Wenn andere Verträge noch angepasst werden, betragen die Mindereinnahmen ca. 50.000 EUR. Des Weiteren möchte Herr Kremer Aussagen, welches Pachtjahr gemeint ist (2022/2023 rückwirkend oder für 2023/2024). Herr Krüger wird das in der Fraktion besprechen. Herr Kremer schlägt vor, die überarbeitete Fassung der Vorlage vorab zur Bewertung zum Innenministerium zu schicken.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

3

3