06.11.2023 - 8.20 Bewohnerparkgebührenverordnung der Universitäts...

Beschluss:
geändert abgestimmt
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau von Busse bringt die Vorlage ein. Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.09.2023 ergeben sich Konsequenzen für die Bewohnerparkgebührenordnung in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Um einen rechtssicheren Zustand für die Bewohnerparkgebührenordnung herzustellen, müssen die Präambel, die Sozialstaffelung und die Staffelung nach Fahrzeuggröße angepasst werden (beide Staffelungen werden gestrichen). Es wird ein einheitlicher Gebührensatz für Bewohnerparkausweise in Höhe von 150,00 EUR festgelegt.

 

Herr Rappen kündigt einen Änderungsantrag der CDU an, um zur alten Satzung zurückzukommen (30,00 EUR je Bewohnerparkausweis).

 

Frau Socher: Wäre es möglich, die Gebühr zu splitten, um sie nicht in einer Summe zu bezahlen (z. B. quartalsweise)?

Frau von Busse: Auf Antrag gibt es diese Möglichkeit.

 

Herr Barsch erläutert, dass für KuS-Berechtigte 75,00 EUR die absolute Obergrenze ist. Er stellt den Änderungsantrag, den Gebührensatz von 150,00 EUR auf 75,00 EUR zu setzen.

 

Über den Änderungsantrag wird abgestimmt:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

4

2

 

Über die Vorlage wird abgestimmt.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

4

4

3

 

Online-Version dieser Seite: https://greifswald.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1001335&TOLFDNR=1019905&selfaction=print