19.06.2023 - 10.2 Grundversorgung sichern - Signal für körperlich...

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Frau Splieth bringt die neueste Version der Vorlage ein. Die Bürgerschaft der Universität – und Hansestadt Greifswald, appelliert an die Universitätsmedizin Greifswald, bei Einstellung von Gynäkologen darauf zu achten, ob die Bereitschaft besteht, Schwangerschaftsabbrüche aufgrund  sozialer Indikation vorzunehmen. Schnellstmöglich muss die Grundversorgung mit medikamentösen Schwangerschaftsabbrüchen fest etabliert werden. Es besteht das Recht auf körperliche Selbstbestimmung, der §218 des StGB müsse abgeschafft und ein Schwangerschaftsabbruch enttabuisiert werden.

 

Frau Dr. Schwenke gibt die inhaltliche Meinung von Prof. Dr. Zygmunt wieder, da eine Anwesenheit nicht möglich sei.

Herr Zygmunt betont, niemandem vorzuschreiben, Schwangerschaftsabbrüche nicht durchzuführen. Als Klinikchef bestehe er darauf, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen Regularien eingehalten werden. Abbrüche nach kriminellen Handlungen oder medizinischen Indikationen werden durchgeführt, lediglich aufgrund sozialer Indikation nicht.

In den Einstellungsgesprächen ist dies kein Bestandteil. Herr Zygmunt sieht keinen Grund, dies zu ändern, die Bewerbersituation könnte beim Aufnehmen des Themas schlechter werden.

Er beruft sich auf Meinungsumfragen in der Bundesrepublik, wonach die Mehrheit den §218 weiter aufrechterhalten will, und damit Schwangerschaftsabbrüche weiter dem Strafrecht unterliegen. Jeder Arzt hat das Recht, diese Eingriffe abzulehnen. Ein Abbruch kann in Stralsund vorgenommen werden.

 

Frau Prof. Dr. Tolani, war auch im Austausch mit Herrn Prof. Dr. Zygmunt. Die Abschaffung des § 218 ist kurz gegriffen und einseitig. Es geht um das menschliche Leben, das durch den §218 StGB geschützt ist. Die Mutter und das nicht geborene Kind sind als gleichrangige Individuen anzusehen. Die Entscheidungsfreiheit der schwangeren Frau ist ein Schutzgut, was anerkannt werden muss. Daraus ergibt sich ein Güterkonflikt, den der Gesetzgeber unter den Voraussetzungen des §218 damit unter Fristen und Beratungslösungen als straffrei anerkennt.

 

Frau Horn informiert, dass ein Appell kein Beschluss ist. Es besteht eine Versorgungslücke, auch wenn Frauen aus den umliegenden Orten nicht in Greifswald den Eingriff vornehmen lassen können, sondern nach Stralsund fahren müssen.

Frau Wagner-Gillen und Louisa Keppler von der AG Medizin und Menschenrechte, schildern Ihre Perspektive. Schwangerschaftsabbrüche sind einige der häufigsten gynäkologischen Eingriffe. 96 % davon finden nach den Beratungsregeln statt. Dieser Eingriff weist am geringsten Folgekomplikationen auf. Die Zahl der Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, hat sich in den letzten 20 Jahren halbiert, viele werden in den nächsten Jahren in Rente gehen. Daher ist es wichtig, eine flächendeckende Grundversorgung in diesem Bereich zu bieten. Die Unimedizin Greifswald sollte dies durchführen und lehren. In der Facharztausbildung wird dies nicht praktiziert.

Aus persönlichen Gesprächen ist bekannt, dass es einige Assistenzärzt*innen geben würde, diese Abbrüche vornehmen würden.

Die AG fordert die gynäkologische Klinik auf, eine anonyme Umfrage mit den Beteiligten durchzuführen. Um herauszufinden, ob Schwangerschaftsabbrüche nicht doch an der UMG möglich sind.

Herr Sieder gibt an, dass der Abbruch nach Lernzielkatalog gelehrt wird. Medizinische und andere notwendige Abbrüche werden in Greifswald durchgeführt.

Frau Dr. Schwenke teilt mit, dass es zwei gesetzliche Regelungen gibt, die miteinander nicht vereinbar sind. Das Recht der Frauen, die ihre Hürden überwunden haben, und das Recht der Ärzte, diesen Abbruch nicht durchführen zu müssen, passen nicht zueinander.

 

Eine Vertreterin spricht für die Aktionsgruppe „Neonlila“, warum Schwangerschaftsabbrüche in Greifswald wichtig sind. Abtreibungen nicht durchzuführen, sorgt für psychische, physische und finanzielle Belastung. Es trägt zur mentalen Gesundheit bei, wenn eine Person selbst über Ihren Körper und die Zukunft entscheiden darf. Die Universitätsmedizin Greifswald sollte die Menschen bei wohlüberlegten Entscheidungen unterstützen und ihnen nicht weitere Steine in den Weg legen.

Frau Splieth gibt an, dass es eine kleine Korrektur gibt. Die neuste Version bei der Beschlussvorlage beinhaltet nach Rücksprache mit Prof. Dr. Zygmunth, nicht mehr den Satz: „Darauf zu achten bei der Einstellung.“

 

Der Herr Spradau erklärt, dass sich die SPD dafür einsetzt, dass alle Möglichkeiten geschaffen und erhalten werden, um einen Abbruch zu machen zu können, mit einer zusammenhängenden Beratung und Nachsorge. Dafür gibt es eine Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses, auf die man verweisen kann. Den Appell, mit einer Aufforderung den §218 abzuschaffen, ist Bundesrecht und die Bürgerschaft von Greifswald sollte nicht in die Kompetenzen eingreifen dürfen.

 

Herr Dr. Valentin merkt an, dass es schwer ist, den Antrag von diesen Antragstellern ernst nehmen zu können. Denn man muss festhalten, was von diesen Antragstellern infrage gestellt wird: „Was eine Frau ist“. Die echten Frauen werden damit ins Abseits gestellt.

 

Frau Splieth kann dies nicht nachvollziehen.

Frau Schmidt ist Medizinstudentin und merkt an, dass die Schwangerschaftsabbrüche seit dem letzten Semester gelehrt werden. Sensibilisiert dafür, dass man wohnortnah eine Schwangerschaft beenden kann. Informiert über den Weg bis zum Abbruch.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

4

2