18.01.2023 - 7 Lage am Alexander-von-Humboldt-Gymnasium

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Wortprotokoll

Frau Felkl berichtet, dass es keine Neuentwicklungen seit der letzten Sitzung gibt. In den Haushaltsaufzeichnungen ist dargestellt, dass die Hansestadt Greifswald ab dem Haushaltsjahr 2024 in die Ausschreibungen für die Planungen gehen wird. Ab dem Jahr 2025 werden die Planungen dann ausgeschrieben. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung der Bürgerschaft. Weiterhin besteht ein Austausch mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald darüber, ob die Berufliche Schule in der Siemensallee als Interimslösung zur Verfügung steht. Es gab eine Abstimmung, in der geschaut wurde, ob die Termine miteinander verknüpft werden können. Der Landkreis plant die Fertigstellung der neuen Berufsschule zu Beginn des Jahres 2026. In der Prüfung befindet sich auch, ob die Räumlichkeiten geeignet sind oder ob noch z.B. bei den Fachkabinetten nachgebessert werden müsste. Dazu wird es in diesem Jahr noch weitere Gespräche mit dem Humboldt-Gymnasium geben.

Herr Prof. Stamm-Kuhlmann fragt, ob es seitens des Landkreises noch Zustimmungen geben muss, um in die Planungen gehen zu können.

Frau Felkl antwortet, dass es einen Kreistagsbeschluss gibt, in dem der Kreis seine grundsätzliche Zustimmung zum Vorhaben signalisiert, wenn die Stadt Greifswald in ausreichendem Maße Fördermittel erhält. Um Fördermittel zu erhalten, ist es erforderlich, mit der Landesregierung ins Gespräch zu kommen. Allerdings stehen auch noch andere Bauprojekte wie z. B. das Schulzentrum auf dem Plan, die Vorrang haben. Der Landkreis stimmt der Neugestaltung des Humboldt-Gymnasiums zu, wenn Fördermittel zur Verfügung stehen.

Herr Prof. Stamm-Kuhlmann fragt, ob es zeitlich weiter einzugrenzen geht.

Frau Felkl verweist auf die gerade getätigten Aussagen.

Herr Rappen erklärt, dass bei einer Größenordnung des Gesamtprojektes mit Kosten von  ca. 65 Mio. bis 70 Mio. Euro mit dem Stand von heute zu rechnen ist. Daher regt er an, eher in Teilabschnitten die Sanierung vorzunehmen. Er sieht es als unrealistisch, das Humboldt-Gymnasium als Gesamtprojekt zu finanzieren. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage ist es innerhalb der nächsten 10 Jahre nicht umsetzbar. Herr Rappen richtet sich an die Verwaltung mit der Bitte, dass ein Umdenken erfolgen muss. Seiner Auffassung nach ist die Sanierung nur in Teilabschnitten finanzierbar.

Frau Felkl nimmt dies zur Kenntnis. Mit dem Oberbürgermeister und der Baudezernentin müssen diese Anmerkungen besprochen werden. 

Herr Brandhorst (Vertreter aus dem Schulelternrat des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums) meldet sich zu Wort und fragt, ob die Planungen im Haushalt mit aufgenommen worden sind und wie diese abgebildet werden.

Frau Felkl: Ab dem Haushaltsjahr 2024 sind Planungsleistungen hinterlegt.

Herr Burmeister ist der Ansicht, dass eine Ausweichmöglichkeit nicht erforderlich ist.

Es sind zwei Gebäude vorhanden, die nacheinander saniert bzw. abgerissen werden können im laufenden Schulbetrieb. Am Beispiel der Fischerschule ist ersichtlich, dass dies umsetzbar ist.

Frau Felkl antwortet, dass entsprechende Beratungen mit dem Baudezernat erfolgen müssen. Eine Aussage kann dazu nicht weiter getroffen werden.

Herr Rappen merkt an, dass er die Variante mit der Ausweichmöglichkeit als Ablenkungsmanöver sieht. Der Landkreis hat mit dem Bau der Beruflichen Schule noch nicht begonnen und es ist mit einer Fertigstellung auch nicht vor den Jahren 2025/2026 zu rechnen. Weiterhin sieht er eine ähnliche Situation mit der Prioritätenliste wie vor dem letzten Doppelhaushalt und die Gefahr besteht, dass das Humboldt-Gymnasium immer weiter in den Hintergrund rückt. Herr Rappen spricht Frau Felkl direkt an, dass die Sachlage schon mehrfach angesprochen wurde und keine Antworten kommen.

Frau Felkl weist darauf hin, dass sie hier den Standpunkt der Stadtverwaltung vertritt.

Herr Prof. Stamm-Kuhlmann fragt nach dem Kreisverantwortlichen, der eine Entscheidung treffen soll bzw. dem Nutzer der Berufsschule.

Frau Felkl antwortet, dass für die Fördermittelvergabe mit dem Land M-V gesprochen werden muss. Die Chance, dass gleichzeitig zwei große Bauprojekte gefördert werden, ist sehr gering. Daher muss mit dem Landkreis eine zeitliche Abstimmung erfolgen, sodass die Möglichkeit besteht, beide große Bauprojekte gefördert zu bekommen. Es existiert ein Vertrag über die Schulträgerschaft mit dem Landkreis, der festlegt, dass er für die Gymnasien und die Gesamtschulen IGS die laufenden Kosten übernimmt. In Zusammenhang mit der Kreisgebietsreform hat die Stadt Greifswald die Trägerschaft der beiden Schularten zurückgeholt. Es müssen allerdings größere Investitionsvorhaben an diesen Schulen mit dem Landkreis abgestimmt werden.

Herr Burmeister teilt mit, dass dieser Vertrag im Jahr 2013 geschlossen wurde und dort vermerkt ist, dass mittelfristig eine Sanierung erforderlich ist. Aus seiner Sicht bedeutet mittelfristig maximal 10 Jahre. Herr Burmeister stimmt zu, dass mit dem Landkreis eine gütliche Einigung erzielt werden muss.

Herr Prof. Stamm-Kuhlmann erinnert an eine Kleine Anfrage aus dem Jahr 2018. Auch hier wurde bereits der Variantenvergleich angesprochen. Es ist erforderlich, dass Entscheidungen fallen und das Projekt vorankommt.

Herr Brandhorst sieht eine Notwendigkeit, hier schnellstmöglich zu handeln, da die Schule auch landesweit einen sehr guten Ruf hat.