10.05.2023 - 12.1 9. Änderungssatzung der Benutzungs- und Gebühre...

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Herr Sappelt berichtet, dass die letzte Änderung der Gebührensatzung im Jahr 2017 stattgefunden hat. In der neuen Satzung wird nun differenziert, ob ein Musikschüler in Greifswald wohnhaft ist oder außerhalb. Ein Schüler aus Greifswald zahlt einen geringeren Betrag als ein Schüler der nicht in Greifswald wohnt. Die Bürgerschaft hat dadurch, dass sie höhere Einnahmen in den städtischen Haushalt eingestellt hat, beschlossen, dass eine Gebührenerhöhung stattfinden muss.

Herr Rappen spricht sich gegen die Änderung der Gebührensatzung aus. Er ist in der Zwischenzeit der Ansicht, dass man keinen Unterschied zwischen Greifswaldern und Nicht-Greifswaldern machen sollte. Herr Rappen findet es nicht gut, dass gerade im Bereich der Kleinkinder ein höherer Kostendeckungsbereich, der bei 70% bzw. 80 % sogar vorliegt, als z. B. beim Einzelunterricht, dieser wird hauptsächlich von den Erwachsene wahrgenommen. Er wünscht sich einen höheren Kostendeckungsgrad bei den Erwachsenen, bzw. im Einzelunterricht, der liegt hier nur bei ca. 30 %. Im Gegenzug dazu wäre ein geringerer Kostendeckungsgrad bei den Kindern angebrachter.

Herr Oberst fragt, wieviel der Landkreis an Zuschuss zahlt für die Wolgaster Musikschule und wieviel er zur Greifswalder Musikschule dazu gibt.

Herr Sappelt erklärt, dass die Musikschule in Wolgast schon immer eine Musikschule des Kreises gewesen ist, ehemals des Kreises Ostvorpommern. Hingegen war die Musikschule in Greifswald schon immer eine eigenständige Einrichtung der Stadt Greifswald und daher war nach der Kreisgebietsreform klar, dass die Musikschule nicht dem Landkreis übergeben wird.

Herr Burmeister gibt als Anmerkung, dass auf den Landkreis zugegangen werden müsste, sich an der Musikschule zu beteiligen mit der Begründung, dass auch Schüler z. B. aus dem Umland an der Schule unterrichtet werden.

Herr Witt erklärt, dass aus pädagogischer Sicht die Änderungen sehr wohl bedacht worden sind. Der Vergleich mit den anderen Musikschulen in Greifswald ist schwierig, da unsere Musikschule eine kommunale und keine private Schule ist. Für bedürftige Familien ändert sich nichts.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

4

2