22.05.2023 - 8.3 Vergabeverfahren Arndtstraße 2

Beschluss:
zurückverwiesen in die Fachausschüsse
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Wortprotokoll

Herr Kremer

. geht auf den Änderungsantrag „Änderungsantrag: Vergabeverfahren Arndtstraße 2 Antrag zur Vorlage BV-V/07/0739“ (BV-V/07/0739-01) der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ ein:

  • zu Punkt 3
    • Der Begriff „Integratives Wohnen“ sei sehr unbestimmt. Die Vorgabe von Kriterien und deren Bewertung stelle sich äußerst schwierig dar.
    • Die genannten Personengruppen unter dem dritten Anstrich seien ebenfalls sehr unbestimmt. Im Grunde müsse zum Konzept bereits feststehen, welche Personengruppe dort einziehen solle.
  • zu Punkt 1 ein Hinweis des Stadtbauamtes

Hier werde die energetische Sanierung sehr stark hochgesetzt. Dies berge die Gefahr, dass am Ende städtebauliche und Denkmalschutzbelange hintenanstünden.

 

  • zu Punkt 2

Dies würde beinhalten, dass bereits im Antragsverfahren in die Detailplanung gegangen werden müsse. Ob bei der Abgabe des Grobkonzeptes bereits einschätzbar sei, wie viele ökologische Baustoffe verwendet werden, sei fraglich. Dafür müssten bereits die ersten drei Leistungsphasen beauftragt sein. Für die Verwaltung bestehe die Schwierigkeit der Überprüfung und Bewertung. Man müsste sich diesbezüglich auf Aussagen der Architekten verlassen. Zudem stelle sich die Frage, was der Begriff „ökologische Baustoffe“ umfasse.

Die Verwaltung sehe daher den Änderungsantrag sehr kritisch.

 

Frau Dr. Wölk

. geht auf Punkt 2 des Änderungsantrages ein und ist der Meinung, wer sich auf den Kauf der Arndtstraße 2 bewerbe, könne im Vorfeld einschätzen, ob eine Bereitschaft zur Verwendung ökologischer Baustoffe bestehe oder nicht. Ein Zertifikat sei nicht erforderlich. Hierbei habe die Verwaltung durchaus die Möglichkeit, eine Prüfung im Rahmen der Konzeptabgabe durchzuführen.

Die Frage, welche Art von Förderung für bestimmte Personengruppen mit dem Konzept eingereicht werde, stelle aus ihrer Sicht keine Schwierigkeit bei der Bewertung dar. Es gehe darum, Personengruppen zu unterstützen, die am Wohnungsmarkt prinzipiell benachteiligt seien.

Integratives Wohnen bedeute, dass Personen mit Einschränkungen aufgenommen werden und somit möglichst barrierearm gebaut werde.

. sieht zu Punkt 1 kein Problem darin, hier den Denkmalschutz auszuhebeln. Es bestehe die bundesweite Vorgabe, dass die erneuerbaren Energien gestärkt werden sollen. Dabei gehe es nicht darum, um jeden Preis erneuerbare Energien einzusetzen, sondern um die Prüfung, ob eine Arbeit mit derartigen Energiequellen möglich sei.

. hält die genannten Punkte nicht für unprüfbar oder nicht bewertbar. Daher halte die SPD-Fraktion an ihrem Änderungsantrag fest.

 

Herr König

. fragt, ob eine Vertagung der Beschlussvorlage inkl. Änderungsantrag in die nächste Sitzung der Bürgerschaft am 05.06.2023 möglich sei.

 

Frau von Busse

. greift die Aussagen von Herrn Kremer hinsichtlich des Änderungsantrages auf und weist ebenfalls darauf hin, dass die Forderungen im Änderungsantrag nicht konkret genug seien.

Beispielsweise bei dem Begriff „Familie“ gebe es die unterschiedlichsten Auslegungsmöglichkeiten.

Selbstverständlich könnten in das Konzept alle geplanten Vorhaben aufgenommen werden, aber die Frage von Herrn Kremer beziehe sich auf die konkrete Überprüfung der Punkte, die Art der Sanktionen und den anschließenden Umgang damit.

In anderen Bauprojekten habe es bereits Gerichtsverfahren gegeben, in denen es um Vergabekriterien gegangen sei. Zudem trage es nicht zu einer zügigen Fertigstellung des Objektes bei.

Bei den Punkte 2 und 3 bestünden erhebliche Auslegungsschwierigkeiten.

 

Herr Schreiber

. spricht sich gegen die Verschiebung von Zuständigkeiten aus. Für diese Angelegenheit sei gem. § 5 Abs. 5 der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald der Hauptausschuss zuständig. Andere Vergabeverfahren seien in der Vergangenheit bereits angegriffen worden, so dass zur Sicherheit Fehler aufgrund der Verschiebung der Zuständigkeiten vermieden werden sollten.

 

Herr König

. stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beschlussvorlage „Vergabeverfahren Arndtstraße 2“ (BV-V/07/0739) um einen Sitzungszyklus zu schieben.

. fragt, ob diese Vertagung negative Konsequenzen mit sich bringe.

 

Herr Dr. Fassbinder

. verneint die Frage von Herrn König.

. bittet allerdings darum, die Beschlussfassung im nächsten Sitzungszyklus, wie vorgesehen, im Hauptausschuss vorzunehmen.

. lässt über die Zurückverweisung der Beschlussvorlage „Vergabeverfahren Arndtstraße 2“ (BV-V/07/0739) und des Änderungsantrages „Änderungsantrag: Vergabeverfahren Arndtstraße 2

Antrag zur Vorlage BV-V/07/0739“ (BV-V/07/0739-01) der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ in die Fachausschüsse abstimmen:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

5

1

 

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Abstimmungsergebnis:

 

In den nächsten Sitzungszyklus verschoben

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