27.09.2023 - 8.17 Maßnahmen zur Reduzierung von Feuerwerk

Beschluss:
auf TO der BS gesetzt
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Wortprotokoll

Der Oberbürgermeister

. merkt an, dass die Angabe von genauen Radien um die vom Verbot betroffenen Gebäude, bei denen Feuerwerke verboten seien, aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage für die Verwaltung nicht umsetzbar sein werde.

 

Frau Hübner

. ist der Meinung, dass die Stadtverwaltung bei einem solchen unbestimmten Rechtsbegriff Ermessensspielraum habe. Andere Städte hätten die Umsetzung bereits unter Berücksichtigung beispielsweise der Gebäudehöhe und der Enge der Bebauung vorgenommen.

 

Der Oberbürgermeister

. ergänzt, dass die Verwaltung personell nicht in der Lage sei, den Vollzug zu kontrollieren. Die Polizei habe diesbezüglich ebenfalls keine Bereitschaft signalisiert.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Die Beschlussvorlage wird auf die Tagesordnung der Bürgerschaft gesetzt.