20.11.2023 - 5 Mitteilungen des Oberbürgermeisters

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Wortprotokoll

Der Oberbürgermeister

. informiert über die Mitteilungen des Landkreises zum Sachstand der Unterbringung der Geflüchteten. Beim letzten Gespräch habe der Landrat von einer Idee berichtet. Diese betreffe das Grundstück neben der Sporthalle der Berufsschule, die die Stadt dem Landkreis zur Errichtung des Berufsschulneubaus verkauft habe. Die Überlegung sei, dass auf diesem Grundstück Unterkünfte für Geflüchtete eingerichtet werden könnten.

. habe den Landrat gebeten, diese Information bekanntzugeben und mitgeteilt, dass er selbst in der Sitzung des Hauptausschusses darüber informieren werde.
 

Herr Schick

. kündigt eine außerplanmäßige Ausgabe in Bezug auf die Hebung des Holzschiffes „Nordland III“ an. Nach einer verwaltungsinternen Absprache mit den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) sei entschieden worden, dass die Universitäts- und Hansestadt Greifswald das Schiff im Zuge der Gefahrenabwehr heben, um die Verunreinigung des Rycks bzw. des Greifswalder Boddens zu verhindern. Die Kosten belaufen sich ausgehend von Erfahrungswerten auf ca. 250 TEUR. Noch liege keine Rechnung für die Maßnahme vor. Voraussichtlich werde für die nächste Sitzung der Bürgerschaft eine entsprechende Beschlussvorlage vorbereitet.
 

Herr Dr. Meyer

. fragt, hinsichtlich der möglichen Unterbringung der Geflüchteten, ob der Verkauf des Grundstücks rückabgewickelt werden müsse, weil der ursprüngliche Zweck nicht mehr erfüllt werde.

 

Der Oberbürgermeister

. verneint diese Frage und teilt mit, dass es sich hierbei um eine Interimslösung handeln würde. Im Kreistag werde derzeit die Bestätigung einer Leistungsphase für die Berufsschule behandelt, sodass davon auszugehen sei, dass der Kreistag an dem Neubau der Schule weiterhin festhalte.

 

Herr König

. ist der Meinung, dass die Stadt bei der Interimslösung mitsprechen sollte, da das Grundstück zu einem anderen Zweck verkauft worden sei.

. erklärt sich damit einverstanden, wenn als Interimslösung Unterkünfte für Geflüchtete auf dem Grundstück geschaffen würden. In dem Fall sollte die Bürgerschaft jedoch bei den Bedingungen Mitspracherecht haben. Die Bürgerschaft habe einen Beschluss gefasst, der Grundsätze für die Unterbringung von Geflüchteten eindeutig festhalte.

. bittet den Oberbürgermeister – falls die Idee weiter verfolgt werden sollte –vorsorglich tätig zu werden.

 

Herr Dr. Fassbinder

. antwortet auf Anregung von Herrn König, dass ein zusätzlicher Beschluss der Bürgerschaft voraussichtlich nicht notwendig sei, da der Grundsatzbeschluss bereits bestehe. Derzeit laufe eine Prüfung, ob die Aufnahme einer diesbezüglichen Regelung im Kaufvertrag möglich sei.

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