23.02.2023 - 10.6 Bewohnerparkgebührenordnung der UHGW

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Herr Barsch bringt den Änderungsantrag „Änderungsantrag: Bewohnerparkgebührenordnung der UHGW

Antrag zur Vorlage BV-V/07/0704“ (BV-V/07/0704-03) der SPD-Fraktion, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ ein.

 

Herr Liskow

. weist darauf hin, dass zu dem soeben eingebrachten Änderungsantrag eine Stellungnahme der Verwaltung vorliege.

 

Herr Dr. Meyer

. bringt den Änderungsantrag „Änderungsantrag zu "Bewohnerparkgebührenordnung der UHGW"

Antrag zur Vorlage BV-V/07/0704“ (BV-V/07/0704-02) der Fraktion BG/FDP/KfV ein.

 

Herr Dr. Kasbohm

. teilt mit, wie andere Städte mit diesem Thema umgegangen seien.

. hebt dabei die Stichworte Parkraummangel und Mobilitätswende besonders hervor.

 

Herr Hochschild

. teilt mit, dass sich die CDU-Fraktion dem Änderungsantrag der Fraktion BG/FDP/KfV anschließen werde.

Die Stadt befinde sich auf einem Weg, auf dem nach jeder Baumaßnahme die Parkplätze weniger werden.

 

Herr Prof. Dr. Münzenberg

. stellt klar, dass der vorherige Betrag für die Bewohner*innenparkplätze sehr gering gewesen sei.

Es werde ein Parkplatzkonzept angestrebt, durch das sichergestellt werde, dass jeder an bestimmten Punkten einen Parkplatz erhalte. Die Lebensqualität in der Innenstadt könne so verbessert werden. 

 

Herr König

. stellt die Frage in den Raum, was öffentlicher Raum wert sei und wem er zur Verfügung stehe.

. sieht die Problematik, dass viele Menschen, einen privaten Parkplatz besäßen, jedoch diesen nicht nutzen würden. Durch den Änderungsantrag der SPD-Fraktion, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ solle dieser Situation entgegengewirkt werden.

Insbesondere Wohnmobile würden Platz in Anspruch nehmen, der anderweitig genutzt werden könne.

Größere Autos nähmen oftmals zwei Parkplätze ein, wodurch es nur fair sei, wenn deren Besitzer*in auch mehr für das Parken bezahlen müssten. Zudem trügen die höheren Kosten auch etwas zur Umwelt bei, denn kleine Autos seien ökologischer. Familien, die ein größeres Auto benötigen, werden durch eine Reduzierung des Preises entlastet.

Es handele sich hierbei nicht nur um die Erhöhung der Gebühren, sondern vor allem auch um Verkehrslenkung.

 

Herr Liedtke

. kritisiert, dass die Einwohner*innen erneut von einer Erhöhung betroffen seien.

 

Herr Barsch

. macht darauf aufmerksam, dass die Entscheidung keinesfalls leicht gefallen sei. Daher habe der Entscheidungsprozess auch dementsprechend viel Zeit in Anspruch genommen.

 

Herr Burmeister

. warnt davor, die Preise für die Bewohner*innenparkplätze zu hoch zu veranschlagen. Andernfalls glichen sie nachher den Kosten für einen gemieteten Stellplatz, bei dem jedoch sichergestellt sei, dass man nicht suchen müsse und auch nicht die Gefahr bestehe, keinen Parkplatz zu finden. Man müsse immer beachten, dass die Gebühren ohne Garantie auf einen Parkplatz erhoben werden.

. macht darauf aufmerksam, dass sich die Kosten bei dem niedrigsten Vorschlag der Verwaltung verdoppeln und beim höchsten versechsfachen.

 

Herr Rappen

. teilt mit, dass die Verwaltungsvorlage in den Fachausschüssen keine Mehrheit gefunden habe.

. hinterfragt, ob die Regelung für die KuS-Empfänger*innen fair sei.

. weist darauf hin, dass die Einnahmen nicht für den ÖPNV vorgesehen werden, da im Haushalt dafür keine Mittel vorgesehen seien.

 

Herr König

. gibt Herrn Rappen recht, dass mit einer allgemeinen Regelung nicht jeder Fall abgedeckt werden könne.

. widerspricht Herrn Rappen in dem Punkt, dass im Haushalt keine Positionen den ÖPNV betreffend eingestellt seien. Nicht zuletzt im Änderungsantrag der SPD-Fraktion, Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei der Ausbau barrierefreier Bushaltestellen angedacht.

 

Herr Schreiber

. erinnert an die Stellungnahme der Verwaltung zum Änderungsantrag „Änderungsantrag: Bewohnerparkgebührenordnung der UHGW

Antrag zur Vorlage BV-V/07/0704“ (BV-V/07/0704-03) der SPD-Fraktion, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ.

Insbesondere in § 2 werde gefordert, dass der*die Antragsteller*in nachweisen müsse, dass keine private Abstellmöglichkeit zur Verfügung stehe. Die Verwaltung habe Schwierigkeiten, dies umzusetzen.

 

Herr Dr. Kerath

. teilt mit, dass der Änderungsantrag dahingehend geändert werde, dass in § 2 der Antragsteller die Erklärung abgeben müsse, dass ihm keine private Abstellmöglichkeit zur Verfügung stehe.

Hinsichtlich der Rentner- und Versorgungsempfänger sei zu sagen, dass Rentner*innen einen Rentenausweis erhalten, den sie vorzeigen könnten.

Sinn dieses Änderungsantrages sei es außerdem, dass zunehmend Menschen vom Kultur- und Sozialpass Gebrauch machen.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die anliegende Gebührenordnung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald  für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen (Bewohnerparkgebührenordnung), die als Anlage 1 der Beschlussvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt wurde und setzt die zu zahlende jährliche Gebühr auf 150,00 EUR1 fest. Misst das Fahrzeug für das der Bewohnerparkausweis beantragt wird, in der Länge mehr als 4,70 m und beträgt das Leergewicht mehr als 2000 Kilogramm, so beträgt die Höhe der einjährigen Gebühr 250,00 €. Für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge beträgt die Gebührenhöhe 150,00 €.1

 

1 Änderungsantrag der SPD-Fraktion, Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

20

14

0

 

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Anlagen