23.02.2023 - 10.6.1 Änderungsantrag: Bewohnerparkgebührenordnung de...

Beschluss:
geändert abgestimmt
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Wortprotokoll

behandelt unter TOP 10.6

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die nachfolgenden Änderungen:

 

I. Folgender § 2 wird eingefügt

 

§ 2

Berechtigter

Der Antragsteller muss die Erklärung abgeben, dass ihm keine private Abstellmöglichkeit zur Verfügung steht bzw. auf dem Grundstück vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden kann.

 

II.

Der bisherige § 2 wird zu § 3 und der bisherige § 3 wird zu § 4

 

III. Der bisherige § 4 Absatz 1 erhält folgende Fassung

 

(1) Die Gebührenhöhe beträgt 150,00 €. Misst das Fahrzeug für das der Bewohnerparkausweis beantragt wird, in der Länge mehr als 4,70 m und beträgt das Leergewicht mehr als 2000 Kilogramm, so beträgt, abweichend von Satz 1, die Höhe der einjährigen Gebühr 250,00 €. Für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge beträgt die Gebührenhöhe 150,00 €.

 

IV. Der bisherige § 4 wird zu § 5 und wird um folgende Absätze ergänzt.

 

(3) Personen die zum Zeitpunkt der Antragstellung Inhaber eines KUS-Pass sind sowie Renten- bzw. Versorgungsempfänger zahlen lediglich die Hälfte des in Absatz 1 genannten Gebühr.

 

V Der bisherige § 5 wird zu § 6 und der bisherige § 6 wird zu § 7.

 

VI. Der bisherige § 5 wird um folgenden Absatz 4 ergänzt.

 

(4) Auf Antrag kann für die Gebührenschuld bei Vorliegen der Voraussetzungen Ratenzahlung bewilligt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

20

14

0