23.02.2023 - 10.6.1 Änderungsantrag: Bewohnerparkgebührenordnung de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.6.1
- Zusätze:
- SPD-Fraktion, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Do, 23.02.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Beschluss:
- geändert abgestimmt
Beschluss:
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die nachfolgenden Änderungen:
I. Folgender § 2 wird eingefügt
§ 2
Berechtigter
Der Antragsteller muss die Erklärung abgeben, dass ihm keine private Abstellmöglichkeit zur Verfügung steht bzw. auf dem Grundstück vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden kann.
II.
Der bisherige § 2 wird zu § 3 und der bisherige § 3 wird zu § 4
III. Der bisherige § 4 Absatz 1 erhält folgende Fassung
(1) Die Gebührenhöhe beträgt 150,00 €. Misst das Fahrzeug für das der Bewohnerparkausweis beantragt wird, in der Länge mehr als 4,70 m und beträgt das Leergewicht mehr als 2000 Kilogramm, so beträgt, abweichend von Satz 1, die Höhe der einjährigen Gebühr 250,00 €. Für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge beträgt die Gebührenhöhe 150,00 €.
IV. Der bisherige § 4 wird zu § 5 und wird um folgende Absätze ergänzt.
(3) Personen die zum Zeitpunkt der Antragstellung Inhaber eines KUS-Pass sind sowie Renten- bzw. Versorgungsempfänger zahlen lediglich die Hälfte des in Absatz 1 genannten Gebühr.
V Der bisherige § 5 wird zu § 6 und der bisherige § 6 wird zu § 7.
VI. Der bisherige § 5 wird um folgenden Absatz 4 ergänzt.
(4) Auf Antrag kann für die Gebührenschuld bei Vorliegen der Voraussetzungen Ratenzahlung bewilligt werden.