20.04.2023 - 9.21 Änderung der Bekleidungsvorschriften im Greifsw...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.21
- Zusätze:
- Katja Wolter
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Do, 20.04.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.
Frau Wolter bringt die Beschlussvorlage ein.
Herr König
. teilt mit, dass er der Beschlussvorlage nicht zustimmen werde, da sich die Mitarbeiter des Freizeitbades bei einer Befragung überwiegend dagegen ausgesprochen hätten.
Frau Hübner
. hält diese Beschlussvorlage für ein gutes Anliegen. Im Sinne der Gleichberechtigung sei dies ein maßgeblicher Schritt. Das Ergebnis der Mitarbeiterbefragung habe kurz zum Nachdenken anregt. Natürlich sei es zunächst befremdlich. Aber wenn der Schritt in Richtung Gleichberechtigung gegangen werden solle, müsse dieser Wandel geschaffen werden.
. nennt andere Städte, in denen dieses Vorhaben bereits praktiziert werden.
Die Folge sei, dass weibliche, trans- und nicht binäre Personen in 2023 endlich die Chance hätten, selbst über ihre Bekleidung entscheiden zu dürfen. Ein Argument gegen diese Gleichstellung sei die Befürchtung, dass es zu sexueller Belästigung kommen könnte. Dies sei wohl auch eine Sorge der Mitarbeiter*innen. Allerdings würde es auch heute schon, ständig zu dieser Situation kommen. Das Problem dabei seien nicht die Opfer, sondern die Täter und das gesellschaftliche Frauenbild. Dies müsse und könne glücklicherweise geändert werden. Dafür müsse Gleichberechtigung endlich ernst genommen und gelebt werden.
Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.
Beschluss:
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
Der Oberbürgermeister wird dazu aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass zum Zwecke der Gleichstellung von Frauen allen Besucherinnen und Besuchern im Greifswalder Freizeitbad, sowie an der Badestelle Eldena der Aufenthalt mit freiem Oberkörper ohne Textilbedeckung erlaubt ist.