20.04.2023 - 9.5 Charta der Vielfalt

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Frau Horn

. begrüßt die ausführliche Begründung der Stadtverwaltung in der Beschlussvorlage.

Menschen schauen sich im Zusammenhang mit Jobangeboten die Stadt, deren Engagement, Vernetzung und Leitwerte an. Die Mitzeichnung der Charta der Vielfalt sei ein Argument, um sich für die Stadt zu entscheiden.

. bittet um Zustimmung zur Beschlussvorlage.

 

Frau Prof. Dr. Tolani

. hält die Inhalte der Beschlussvorlage für Selbstverständlichkeiten.

. stellt die Frage in den Raum, was die Unterstützung und Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen (Punkt 3) für Kosten mit sich bringe.

. geht auf einzelne Punkte der Beschlussvorlage ein.

Seitens der CDU-Fraktion gebe es vielfältige Bedenken, weshalb die Fraktion der Beschlussvorlage nicht zustimmen werde.

 

Frau Damm

. sieht die Charta der Vielfalt als große Chance, die Stadt Greifswald als Arbeitgeberin attraktiv zu gestalten und marktfähig zu halten. Die heutige Arbeitswelt sei aufgrund vieler Möglichkeiten von einer hohen Personalfluktuation geprägt. In den kommenden Jahren würden zunehmend Menschen in den Ruhestand eintreten, wodurch Arbeitslücken entstünden. Nachhaltige, langfristige und sichere Arbeitsverhältnisse würden allein als Anreiz nicht mehr ausreichen. Die Wahl auf die Universitäts- und Hansestadt Greifswald könne durch ein angenehmes Arbeitsumfeld, eine flexible, familienfreundliche Zeitgestaltung, Toleranz und Vielfalt sowie soziale Angebote fallen.

. sieht darin, die inhaltlichen Chancen und Anreize dieser Beschlussvorlage.

Entgegen der Diskussion in den Fachausschüssen, dass die Vorlage gegen Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes verstoße, setze die Charta der Vielfalt bereits vor dem Bewerbungsverfahren ein.

. bedankt sich bei der Verwaltung für diese Beschlussvorlage.

 

Frau Dr. Schwenke

. berichtet von der Diskussion aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend, Sport, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen am 06.03.2023. Die Charta der Vielfalt wende sich zu Gunsten von Menschen an Entscheidungsträger, die auf irgendeine Weise anders seien. Sie wende sich an Menschen mit Einschränkungen, unterschiedlicher sexueller Orientierung oder Migrationshintergrund. Zudem gehe es hierbei um die Stärkung der Familienfreundlichkeit.

. ist der Meinung, dass die Charta der Vielfalt sehr gut zum Image von Greifswald passe.

 

Frau Wolter

. berichtet von Erfahrungen aus ihrer Mitgliedschaft in der Charta der Vielfalt.

. ist der Meinung, dass die Universitäts- und Hansestadt Greifswald bereits sehr gut aufgestellt sei.

. spricht sich nicht gegen die aufgeführten Maßnahmen aus, aber ist der Meinung, dass diese zum Großteil bereits umgesetzt würden. Die Projektgelder hierfür sollten eingespart werden.

. sieht keinen innovativen Fortschritt in den Projekten der Charta der Vielfalt.

 

Herr Liedtke

. vertritt den Standpunkt, dass die Mitarbeiter der Personalabteilung der Stadtverwaltung in diesem Bereich geschult seien und schließt sich daher den Worten von Frau Wolter an.

 

Herr König

. hält die Beschlussvorlage für zustimmungsfähig unter der Maßgabe, dass keine Kosten entstünden. Ein Schaden sei daraus nicht erkennbar; im Gegenteil – möglicherweise sei dadurch ein Mehrwert erreichbar. Dieser sei dringend notwendig, denn auch in der Verwaltung bestünde ein Fachkräftemangel, dem entgegen gewirkt werden sollte.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Herr Ziola befindet sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald unterzeichnet die Charta der Vielfalt. Dieses Bekenntnis wird mit einer Reihe von konkreten Maßnahmen zur Implementierung der interkulturellen und diversitätsorientierten Öffnung der Stadtverwaltung umgesetzt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

22

16

2

 

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