05.06.2023 - 4 Fragen, Vorschläge und Anregungen der Einwohner...

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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft

. ruft den Tagesordnungspunkt auf.

. teilt mit, dass sich das erweiterte Präsidium aufgrund der Erfahrungen aus den letzten Sitzungen auf folgende Regelungen für diesen Tagesordnungspunkt verständigt habe:

  • 3 Minuten Redezeit
  • Klarer Bezug des Redebeitrags zur Stadt
  • Formulierung eines konkreten Vorschlags oder einer Frage
  • Einwand gegen Aufzeichnung der Stimme im Livestream oder namentliche Erwähnung in der Niederschrift bitte im Vorab mitteilen
  • Redner muss seinen Wohnort in Greifswald haben

 

Frau Wuschek

. weist darauf hin, dass aus der Hauptsatzung eine Redezeit von vier Minuten hervorgehe.

. hält eine Reduzierung der Redezeit im Rahmen dieser Diskussion für nicht angebracht.

. könne aus der Hauptsatzung nicht entnehmen, dass eine Reduzierung der Redezeit– ohne Beschlussfassung der Bürgerschaft, sondern allein durch Festlegung im erweiterten Präsidium – möglich sei.

 

Herr Liskow

. antwortet, dass Absprachen im erweiterten Präsidium bisher verbindlich gewesen seien.

. könnte sich jedoch auch vorstellen, in der heutigen Sitzung bei vier Minuten Redezeit zu bleiben.

 

Herr König

. bittet um eine kurze Mitteilung, wie viele Einwohner*innen heute sprechen wollen.

 

Der Präsident der Bürgerschaft

. teilt mit, dass momentan vier Personen schriftlich angemeldet seien und scheinbar noch zwei weitere Redebeiträge hinzukämen.

. lässt über die Reduzierung der Redezeit auf drei Minuten abstimmen:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

mehrheitlich

8

1

 

Herr Burmeister nimmt an der Sitzung teil.

 

Herr Thyrian

. habe es beeindruckend gefunden, wie schnell und zahlreich die Greifswalder Bürger*innen im vergangenen Frühjahr den Geflüchtete aus der Ukraine - trotz Pandemie - geholfen hätten. Unsere Gesellschaft müsse Menschen, die sich in Not befänden, helfen und sich ihrer Verantwortungsstärke bewusst werden. Die Ankunft von Geflüchteten stelle die Bevölkerung vor eine Herausforderung, aber biete auch gleichzeitig eine Chance.

. befürchtet, dass, wenn im Bürgerentscheid die Mehrheit mit „Nein“ stimme, die Sporthallen für die Unterbringung der Geflüchteten genutzt werden. Aber Sport integriere und den Kindern würde die Möglichkeit genommen, Schulsport zu betreiben.

. kritisiert die Aufwiegelung in den vergangenen Wochen durch laute Stimmen, die in seinen Augen nicht die Mehrheit oder die bürgerliche Mitte darstellen würden. Greifswald sei weltoffen.

 

Herr Leonard

. nimmt Bezug auf seinen Redebeitrag in der Sitzung der Bürgerschaft am 20.04.2023, in dem er mitteilte, dass ein Bürger seit mehreren Jahren in der Gemeinschaftsunterkunft lebe und noch keine Wohnung erhalten habe. Diesbezüglich sei ihm Hilfe zugesagt worden, aber bis heute habe sich nichts verändert.

Wenn doch mehrere Wohnungen zur Verfügung gestellt worden seien, wieso erhalte dieser Bürger keine?

. fragt, wie der Oberbürgermeister zulassen könne, dass in der Ausgabe des Greifswalder Stadtblattes vom 26.05.2023 in einem Beitrag politische Hetze gegen die Initiatoren des Bürgerbegehrens betrieben werde.

. bittet um Aufklärung, ob die durch das Bündnis „Greifswald für alle“ initiierte Veranstaltung am 01.05.2023 durch die Stadt finanziert worden sei.

. ist der Meinung, dass der Oberbürgermeister einem Neutralitätsgebot unterliege.

 

Herr Kerl

. sei von einer Bürgerin gebeten worden, einige Anregungen vorzutragen:

Die Bürgerin

. kritisiert, die immer wieder angeführten Vergleiche und Bezugnahmen auf den Nationalsozialismus im Zusammenhang mit dem Bürgerentscheid. Beispielsweise hänge an einer Kreuzung ein Plakat der Partei DIE PARTEI, auf dem marschierende Menschen abgebildet seien. Da dieses Plakat keinen thematischen Bezug zum Bürgerentscheid hinsichtlich der Nutzung von städtischen Flächen für die Aufstellung von Containern habe, stelle sich hier die Frage, ob eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt dafür vorliege.

. habe diesbezüglich Strafanzeige nach § 130 StGB Volksverhetzung bei der Polizei erstattet. Die Ermittlungen laufen.

. fragt, wann die Plakate abgenommen werden.

. hinterfragt einen Einsatz des Kommunalen Ordnungsdienstes beim Alexander-von-Humboldt-Gymnasium.

 

Herr Lichy

. ist stellvertretend für die Vorsitzenden der Kleingärtenvereine Koppelberg und Schönwalde anwesend und informiert, dass die Kleingartenvereine im Jahr 2022 durch Zufall erfahren hätten, dass die Anlieger der Sandfuhr nicht mehr zur Ortsteilvertretung Schönwalde I/Südstadt, sondern zur Ortsteilvertretung Schönwalde II und Groß Schönwalde gehören.

. kritisiert, dass der Kleingartenverein nicht darüber informiert worden sei. Seit über zehn Jahren bestehe eine enge Zusammenarbeit zwischen der Ortsteilvertretung Schönwalde I/Südstadt und den Kleingärten.

. plädiert dafür, die Sandfuhr wieder der Ortsteilvertretung Schönwalde I/Südstadt zuzuordnen.

 

Der Oberbürgermeister

. sagt, dass sich die Stadtverwaltung selbstverständlich dafür einsetze, dass der Bürgerentscheid stattfinde.

. teilt mit, dass das Stadtblatt aus drei Teilen bestehe: einem amtlichen Teil, einem Teil mit Veranstaltungshinweisen und einem Anzeigenteil. Der dritte Teil laufe vollständig außerhalb der Verantwortung der Stadtverwaltung, wodurch sie diesen auch nicht im Vorfeld sehe. Auch bei der Veröffentlichung auf der Greifswalder Homepage sei der Anzeigenteil nicht enthalten. Der Einfluss darauf liege ausschließlich in den Händen des Verlages. Der Verlag habe diesen Hinweis jedoch bereits aufgenommen und werde in Zukunft verstärkt darauf achten, dass die Trennung zwischen den Teilen deutlich werde.

Hinsichtlich der Finanzierung der Veranstaltung am 01.05.2023 sei zu sagen, dass es mehrere Zuschüsse und Mittel aus dem Ortsteilbudget gegeben habe. Diese Frage sei bereits im Rahmen einer Kleinen Anfrage beantwortet worden.

. weist darauf hin, dass gemäß der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) kein Neutralitätsgebot für den Oberbürgermeister bestehe – eher im Gegenteil. Es sei Aufgabe der Gemeinde, eine Stellungnahme zu verfassen und diese den Bürger*innen bekannt zu geben. Aus dieser Stellungnahme müsse hervorgehen, was die Entscheidung für ein „Ja“ oder ein „Nein“ bedeute und weitere Fragen im Rahmen des Bürgerentscheides beantworten. Die Stadtverwaltung sei außerdem dazu verpflichtet, eine Position zu beziehen.

Die juristische Prüfung der angesprochenen Plakate laufe derzeit. Sollte die Prüfung entsprechend ausfallen, werde dagegen vorgegangen.

Der Kommunale Ordnungsdienst sei auf eine Bitte des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums zur Schule geschickt worden, da es dort zu klärende Vorfälle gegeben habe.

Die letzte Frage habe sich auf den Zuschnitt der Ortsteilvertretungen bezogen. Der Zuschnitt sei seit vielen Jahren unverändert. Es sei lediglich anders gelebt worden. Nun müsse entschieden werden, ob der Zuschnitt angepasst oder nach dem seit Jahren vorgesehen Zuschnitt gehandelt werde.