05.06.2023 - 10.7 Photovoltaik-Anlagen auf Dächern ausdrücklich e...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Herr König bringt die Beschlussvorlage ein.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Herr Reuken befindet sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister

 

1. In der Gestaltungssatzung Innenstadt 

 

In § 5 Absatz 8 zu ergänzen:

„Technische Anlagen zur Energieumwandlung (z.B. Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen) sind grundsätzlich zulässig, sofern sie § 3 (1) dieser Satzung nicht grob widersprechen.“
 

sowie den


§ 5 Abs. 9 wie folgt zu ändern: Im Satz 2 werden die Wörter „und auf Dächern“ gestrichen.


In der zugehörigen Begründung ist der Absatz „Vom öffentlichen Straßenraum aus sichtbare Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie […] dergleichen mehr erreicht werden.“ zu ändern in:

„Anlagen zur Solarenergienutzung (Photovoltaik, Solarthermie) werden seitens der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ausdrücklich begrüßt. Zur Förderung einer emissionsfreien Energienutzung und der Erzeugung alternativer Energien muss gegebenenfalls eine gewisse optische Beeinträchtigung der Dachlandschaft hingenommen werden. Bei der Anbringung von Energieerzeugermodulen ist auf ein harmonisches Einfügen in das Gesamtbild des Gebäudes, auch im Hinblick auf die Umgebung und den öffentlichen Raum, zu achten.Eine dem § 3 (1) nicht grob widersprechende Lösung wird darin gesehen, dass die Gestaltung und Installation derartiger Anlagen nach gestalterischen Rahmenzielen erfolgt, wie zum Beispiel:

 

  • Wahl von Dachflächen, die nicht oder wenig vom Straßenraum einsehbar sind
  • Verwendung farblich an die Dachfläche angepasster Module
  • Verlegung bündig mit der Dachfläche
  • keine unruhige Anordnung der Module, sondern als geschlossene Fläche (keine „Sägezahnlösung‘, keine Aussparungen in der Fläche)
  • bevorzugte Wahl von Paneelen ohne Umrandung, bei sichtbarer Rahmenausbildung ist diese nur in der Dach-/Paneelfarbe zulässig“

 

Auch bei dem Versuch der harmonischen Einfügung in das Gesamtbild ist die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist aufgefordert gemeinsam mit Antragstellern Lösungen zur Umsetzung der Vorhaben zu suchen.

 

2. In der Gestaltungssatzung Fleischervorstadt ist der
§ 10 mit dem Titel „Dächer“ einzufügen. 

 

Nachfolgende Paragraphen ab § 10 Antennen (alt) verschieben sich in der Nummerierung entsprechend.
Im neuen § 10 ist als Absatz 1 folgender Satz aufzunehmen: „Technische Anlagen zur Energieumwandlung (z.B. Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen) sind vorbehaltlich von sich aus § 2 (2) ergebenden Einschränkungen grundsätzlich zulässig.“

 

Die zugehörige Begründung ist an geeigneter Stelle entsprechend wie folgt zu ergänzen:

Anlagen zur Solarenergienutzung (Photovoltaik, Solarthermie) werden seitens der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ausdrücklich begrüßt. Zur Förderung einer emissionsfreien Energienutzung und der Erzeugung alternativer Energien muss gegebenenfalls eine gewisse optische Beeinträchtigung der Dachlandschaft hingenommen werden.


Alle Gestaltungssatzungen (inklusive Wieck) sind im Internet in Form einer Lesefassung zu veröffentlichen.


Der Beschluss „Anpassungen der Gestaltungssatzungen in Greifswald“ (BV-P/07/0144-02) wird durch diese Beschlussvorlage lediglich ergänzt und bleibt dementsprechend gültig.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

mehrheitlich

16

2

 

Online-Version dieser Seite: https://greifswald.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1001374&TOLFDNR=1018343&selfaction=print