10.07.2023 - 11.5 Badesatzung Strandbad Eldena

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

Es gibt keine Wortmeldungen.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die erste Änderungssatzung  zur Badesatzung für das Strandbad Eldena vom 15.07.2020.

 

  1.  §8 Abs.2 wird wie folgt geändert:

 

Der Aufenthalt in der Anlage ist in üblicher Badebekleidung gestattet. Diese besteht bei den Besuchern (m, w, d) aus Bade- bzw. Bikinihose, 2-teiligen Bikini, Badeanzug oder Burkini. Textilfreies Baden (FKK) ist nur am abgegrenzten und beschilderten Bereich zulässig. Kinder dürfen außerhalb des FKK-Bereiches bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres die Badestelle textilfrei nutzen.

 

  1. Die erste Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

25

6

einige