10.07.2023 - 11.5 Badesatzung Strandbad Eldena
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.5
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 10.07.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 23.3 Immobilienverwaltungsamt/Abteilung Gebäudemanagement
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bürgerschaft beschließt die erste Änderungssatzung zur Badesatzung für das Strandbad Eldena vom 15.07.2020.
- §8 Abs.2 wird wie folgt geändert:
Der Aufenthalt in der Anlage ist in üblicher Badebekleidung gestattet. Diese besteht bei den Besuchern (m, w, d) aus Bade- bzw. Bikinihose, 2-teiligen Bikini, Badeanzug oder Burkini. Textilfreies Baden (FKK) ist nur am abgegrenzten und beschilderten Bereich zulässig. Kinder dürfen außerhalb des FKK-Bereiches bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres die Badestelle textilfrei nutzen.
- Die erste Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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31,8 kB
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