18.10.2023 - 10.2 Erlass einer neuen Stadtverordnung über das Füh...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Frau von Busse

. gibt den Hinweis, dass aufgrund der Kürze der Zeit keine Rücksprache mit dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Änderungsantrages “Änderungsantrag zu: Erlass einer neuen Stadtverordnung über das Führen von Hunden in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Greifswalder Hundeverordnung) ab 01.01.2024 durch den Oberbürgermeister

Antrag zur Vorlage BV-V/07/0795“ (BV-V/07/0795-02) gehalten werden konnte. Die vorgelegte Fassung der Verwaltung sei durch das Ministerium bereits geprüft und bestätigt worden.

 

Herr Alexander Krüger

. teilt mit, dass Rollleinen in Deutschland verkauft und genutzt werden und demnach auch zulässig sein müssten. Es obliege dann der Verwaltung, entsprechend der Satzung zu handeln.

 

Frau Socher

. spricht sich für den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus, da es nicht im Sinne des Innenministeriums sein könne, dass je nach Ort der Hund an einer anderen Leine geführt werden könne bzw. solle.

 

Der Präsident der Bürgerschaft

. lässt über den Änderungsantrag “Änderungsantrag zu: Erlass einer neuen Stadtverordnung über das Führen von Hunden in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Greifswalder Hundeverordnung) ab 01.01.2024 durch den Oberbürgermeister

Antrag zur Vorlage BV-V/07/0795“ (BV-V/07/0795-02) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abstimmen (siehe Abstimmung unter TOP 10.2.1).

. lässt über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen.

 

Bei der Abstimmung hat Herr Kramer seine Stimme nicht abgegeben.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft empfiehlt dem Oberbürgermeister, die anliegende Greifswalder Hundeverordnung zu verabschieden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

23

7

8

 

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Anlagen

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